Zum Rituximab-Intervall: Da habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Einen Antikörper gegen CD19 verwenden wir, um B-Zellen anzufärben (auch ein Antikörper gegen CD20 könnte das, aber wenn Rituximab schon drauf sitzt, sieht der zweite Antikörper nichts). Damit kann man schauen, ob Sie wieder B-Zellen im Blut haben (gegen die sich Rituximab richtet) - und das in die Überlegungen einbeziehen.
Fast niemand hat heute einen komplett sicheren Arbeitsplatz. Bei Einhalten der entsprechenden Schutzmaßnahmen (Maske, auf festen Plätzen auch Plexiglasscheibe) ist das Risiko aber relativ gering. Ins Gesamtrisiko gehen viel Faktoren ein, wie Alter, Geschlecht, Übergewicht, Blutzucker und sonstige Vorerkrankungen. Ein gut kontrolliertes Asthma wiegt im Vergleich dazu recht wenig. Und ein Attest erstellen, dass jemand arbeitsunfähig ist, kann strafbar sein, wenn es so nicht stimmt.
Ich hoffe, das macht die Situation etwas klarer.
Alles Gute und herzliche Grüße
Martin Aringer