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Ablehnung EM- Rente
Reihenfolge 

Verfasst am: 23.11.2017, 20:54
Dabei seit: 18.11.2017
Beiträge: 5

Hallo,

Vielen Dank für die Antworten, Sie haben mir sehr geholfen!! Danke für Ihre Mühe, tolles Forum!!

Schöne Grüße
Dietmar


Verfasst am: 23.11.2017, 10:15
Dabei seit: 09.11.2017
Beiträge: 17

Die Wartezeit kann auch weniger als 5 Jahre betragen, wenn die Erwerbsminderung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit auftritt und Sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig sind oder in den letzten 2 Jahren wenigstens 12 Monate lang Pflichtbeiträge bezahlt haben. Vielleicht trifft das auf Sie zu.


Verfasst am: 23.11.2017, 09:42
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Lieber Fragesteller, vielleicht hilft Ihnen das weiter: Grundsätzlich gilt, die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (sog. 3/5-Belegung). Der 5-Jahres-Zeitraum verlängert sich um in diesem Zeitraum liegende besondere Zeiten, für die aus sozial vertretbaren Gründen keine Beiträge gezahlt wurden (z. B. Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Schulausbildung ab dem 17. Geburtstag sowie Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Berücksichtigungszeiten).

Die 3/5-Belegeung braucht auch dann nicht erfüllt zu werden, wenn die Wartezeit vorzeitig erfüllt ist. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall, eine Berufskrankheit, eine Wehr- oder Zivildienstbeschädigung etc. eingetreten ist. Grundsätzlich genügt schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung, um die Wartezeit vorzeitig zu erfüllen. Ist die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, muss jedoch zu diesem Zeitpunkt Versicherungspflicht bestanden haben oder mindestens ein Jahr mit Pflichtbeiträgen in den letzten 2 Jahren vor Erwerbsminderung vorhanden sein.

Also schauen Sie in Ihren Versicherungsverlauf, inwieweit die dort aufgeführten rentenversicherungsrechtlichen Zeiten richtig erfasst sind und ob sich darauf evtl. nicht doch ein rentenanspruch ergibt. Die Beratungsstellen der Rentenversicherung, sowie die Versichertenältesten beraten Sie hierzu kostenlos (Adresse eines Versichertenältesten in Ihre Nähe erhalten Sie über Ihre Krankenkasse) .


Verfasst am: 23.11.2017, 00:38
Dabei seit: 18.11.2017
Beiträge: 5

Hallo,

noch einmal die Frage, die anscheinend nicht nur mich betrifft:

Meine EM- Rente wurde abgelehnt, weil ich in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre beschäftigt war. Die Wartezeit von 5 Jahren ist natürlich erfüllt.
Gibt es eine Möglichkeit, wenn man diese 3 Jahre nicht vorweisen kann, trotzdem die Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Vielleicht weiß ja jemand eine Antwort....

Schöne Grüße
Dietmar


Verfasst am: 21.11.2017, 00:39
Dabei seit: 18.11.2017
Beiträge: 5

Hallo,
@dBecker
erst mal vielen Dank für ihre Antwort.
Ja den Integrationsfachdienst kenne ich. Er hat direkt nach meiner Umschulung versucht, mich in den Arbeitsmarkt zu bringen. Das ist ihm in 2,5 Jahren nicht gelungen. Es hieß immer: "Mit Bürokaufleuten kann man die Straße pflastern, nun sind sie 36, die nehmen lieber die Jüngeren. Die sind machen es einfach besser."
Ich habe damals nicht aufgegeben, fast 700 Bewerbungen geschrieben- ohne Erfolg. Trotz IFD. Ich muss dazu sagen, das ich keine Berufserfahrung habe ( rein schulische Umschulung mit 6 Mon. Praktikum).Ich bewerbe mich heute noch, aber kann man leider vergessen. Ich habe es auch schon bei Callcentern versucht, aber ich telefoniere nicht gern und verstehe durch meine Schwerhörigkeit nicht gut. Viele Stunden vor dem PC halte ich es nicht aus. Hinzu kommt bei mir die psychische Einschränkung, z. Z. lebe ich mit einer schweren Depression mit Angstattacken (werde aber behandelt).
Bitte nicht falsch verstehen, ich würde gerne noch arbeiten, meine Schmerztherapeutin hat mir zur Rente geraten. Möchte dann aber wenigsten noch stundenweise was hinzuverdienen. Ich bewerbe mich trotzdem immer noch.

Gibt es denn eine Möglichkeit, diese "3 von 5 Jahres-" Regel zu umgehen? Gerade deswegen, weil ich ja diesen BG- Arbeitsunfall hatte. Oder täusche ich mich da?

Wäre nett, wenn mir da jemand Klarheit rein bringen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar


Verfasst am: 20.11.2017, 13:11
Dabei seit: 09.11.2017
Beiträge: 17

Hallo Dietmar,
ich denke, Ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen gar nicht so schlecht. Hier könnte Ihnen Ihre Umschulung zum Bürokaufmann zu Gute kommen. Haben Sie schon Kontakt zum Integrationsfachdienst gehabt? Eine Aufgabe des IFD ist u.a. die Unterstützung bei der Suche nach geeigneter, behinderungsgerechter Beschäftigung. Schauen Sie doch einmal auf die Website des IFDs Ihres Bundeslandes.
Liebe Grüße, D. Becker


Verfasst am: 18.11.2017, 17:47
Dabei seit: 18.11.2017
Beiträge: 5

Hallo,
ich bin 46J. alt und habe dieses Jahr die Erwerbsminderungsrente beantragt. Gelernt habe ich Heizungsmonteuer, dann div. andere Jobs, alle körperlich belastend. Dazwischen habe ich eine Umschulung als Bürokaufmann erfolgreich abgeschlossen, aber trotz intensiver Bemühungen keinen Job gefunden. Danach folgten noch Hilfsarbeiterjobs in Fabriken, nun kann ich fast nix mehr.

Ich leide unter Fibro, Gonartrosen in beiden Knien (mehrfach operiert), Wirbelsäulenschaden, chron. Schmerzstörung, seit 20j. Depressionen, Arthalgie, beids. Karpaltunnelsyndrom( 4 OPs), einer Gesichtsspastik mit Ticstörung, anhaltenden häufigen Spannungskofpschmerzen, Schlafapnoe, bin schwerhörig (beids. HG), Tinnitus sowie einer starken Sehschwäche.

Leider also nicht ganz wenig. Ich bin in der Rheumsliga und mache dort Funktionstrainig, was mir auch hilft. Ich habe 10 MdE bei der Berufsgenossenschaft (anerkannter Arbeitsunfall im ersten Lehrjahr, Knieschaden) und eine Schwerbehinderung von 50% GdB.

Es sind nicht gerade die besten Jobvoraussetzungen, das sehe ich an hunderten Absagen der Firmen.

Beim Arbeitsamt musste ich 2010 nach meiner Hochzeit gehen, ich bekam keine Bezüge mehr, weil ich kein Praktikum in einer Bewerbungsmaßnahme annehmen konnte (zu schwere Arbeit). H4 auch nicht, weil meine Frau zuviel verdiente.
Meine EM- Rente wurde abgelehnt, weil ich in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre beschäftigt war. Die Wartezeit von 5 Jahren ist natürlich erfüllt.
Nun steh ich da und weis nicht weiter. Was soll ich nun machen???

Darum meine Fragen:
1. Hätte ich überhaupt noch eine Chance auf Arbeit, was meint Ihr dazu?
2. Widerspruch habe ich wg. der Rente bei der DRV eingereicht, läuft noch. Aber wg. den fehlenden 3 Jahren befürchte ich die Ablehnung. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, was zu machen?
3. Wie sind die Chancen, wenn ich dagegen klagen würde, gerade im Bezug wg. meinem BG-Arbeitsunfall?

Wäre nett, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Danke schon mal im Voraus an euch allen!!

Viele Grüße
Dietmar




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