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Rente und Rheuma
Reihenfolge 

Verfasst am: 16.11.2017, 13:09
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Es gibt die Altersrente für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte. Für diese Renten benötigen Sie 35 oder 45 Versicherungsjahre. Die Altersgrenze hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Mit dem Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte überarbeitet. Wenn Sie vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie ab 1. Juli 2014 die Altersrente bereits mit 63 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Schauen Sie also in Ihren Versicherungsverlauf, ab wann diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen.Sie sollten sich auf jeden Fall auch um einen Beratungstermin bei der Beratungsstelle der Rentenversicherung bemühen, um Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.


Verfasst am: 16.11.2017, 13:00
Dabei seit: 16.11.2017
Beiträge: 1

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde 63 Jahre und habe bereits 46 Berufsjahre.Eingestuft bin ich mit 30 GdB.
Seit einem halben Jahr befinde ich mich im ALG1 und habe bisher keinen neuen Job gefunden. Nun habe ich beschlossen in die Rente zu gehen, was raten Sie mir .Soll ich ein Änderungsantrag zur Höherstufung des GdB beantragen,damit ich vorzeitig abschlagsfrei in den Ruhestand gehen kann oder welche Varianten gibt es noch ?
vielen Dank
mfg




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