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Teilerwerbsminderungrente berufliche und gesundheitliche Zukunft
Reihenfolge 

Verfasst am: 16.11.2017, 14:02
Dabei seit: 16.11.2017
Beiträge: 4

Erneut vielen Dank für Ihre Rückmeldung, Frau Schoeler und auch für die Möglichkeit hier in diesem Forum Fragen stellen zu können bzw. zu teilen, insbesondere zu dem existenziellen und wichtigen Thema "Rente und Rheuma". Herzlichen Dank dafür!


Verfasst am: 16.11.2017, 12:46
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Danke für Ihre Rückmeldung. Ich möchte noch eins klarstellen: Sie sollten bevor Sie eine Teilzeittätigkeit aufnehmen in Ihren Rentenbescheid schauen und nachprüfen, bis zu welcher Höhe Sie dazu verdienen können. Andernfalls droht Ihnen eine Rentenkürzung bzw. der komplette Wegfall der Rente. Dem Arbeitgeber müssen Sie den Bezug der teilweisen EM-Rente nicht offenbaren.


Verfasst am: 16.11.2017, 11:54
Dabei seit: 16.11.2017
Beiträge: 4

Liebe Frau Becker, liebe Frau Schöler,
haben Sie vielen Dank für die informative und hilfreiche Rückmeldung.Wenn ich es richtig verstehe, besteht bei einem Arbeitgeberwechsel und Bewerbung auf eine Teilzeitstelle unter 30 Std. nicht generell ein Nachteil durch eine bestehende Teilrente, vor allem nicht durch einen GdB. Eine letzte Frage noch bzgl. Jobwechsel mit Teilerwerbsminderungsrente. Wann, wie und ob wird/muss der neue Arbeitgeber über eine bestehende Teilerwerbsminderungsrente informiert? Liegt das auch im Ermessen oder Offenheit des Arbeitnehmers oder gibt es hier juristische Vorgaben?
Vielen Dank!


Verfasst am: 16.11.2017, 11:52
Dabei seit: 16.11.2017
Beiträge: 4

Zitiert von: DBecker


Hallo lieber Fragesteller,
eine teilweise Erwerbsminderungsrente kommt nur dann in Frage, wenn man aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit einer beruflichen Tätigkeit von min. 3, aber weniger als 6 Stunden täglich nachgehen kann. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sie unter (!) 30 Stunde pro Woche tätig sein dürfen.
Die Chancen bei einem Jobwechsel sind recht unterschiedlich. Teilzeitstellen, die auch nicht aufgestockt werden sollen, werden ganz gern vergeben. Das kommt immer ganz auf den AG an, aber auch wie offen der Bewerber mit seiner Erkrankung umgeht.
Allerdings sollten Sie auch wissen, dass eine Erwerbsminderungsrente in der Regel befristet ist. Sie wird für längstens drei Jahre gewährt. Danach kann sie wiederholt beantragt werden.
Bei Ihrem Krankheitsbild macht es vielleicht auch Sinn, einen Änderungsantrag zur Höherstufung des GdB zu stellen. Für viele AG ist es wicht, auch schwerbehinderte AN einzustellen. Für Sie selbst könnte ein zeitigerer Renteneintritt, der Schwerbehinderten zusteht, auch lukrativ sein.

Herzliche Grüße, D. Becker


Verfasst am: 16.11.2017, 10:55
Dabei seit: 09.11.2017
Beiträge: 17

Hallo lieber Fragesteller,
eine teilweise Erwerbsminderungsrente kommt nur dann in Frage, wenn man aus gesundheitlichen Gründen auf nicht absehbare Zeit einer beruflichen Tätigkeit von min. 3, aber weniger als 6 Stunden täglich nachgehen kann. Das heißt im Umkehrschluss, dass Sie unter (!) 30 Stunde pro Woche tätig sein dürfen.
Die Chancen bei einem Jobwechsel sind recht unterschiedlich. Teilzeitstellen, die auch nicht aufgestockt werden sollen, werden ganz gern vergeben. Das kommt immer ganz auf den AG an, aber auch wie offen der Bewerber mit seiner Erkrankung umgeht.
Allerdings sollten Sie auch wissen, dass eine Erwerbsminderungsrente in der Regel befristet ist. Sie wird für längstens drei Jahre gewährt. Danach kann sie wiederholt beantragt werden.
Bei Ihrem Krankheitsbild macht es vielleicht auch Sinn, einen Änderungsantrag zur Höherstufung des GdB zu stellen. Für viele AG ist es wicht, auch schwerbehinderte AN einzustellen. Für Sie selbst könnte ein zeitigerer Renteneintritt, der Schwerbehinderten zusteht, auch lukrativ sein.

Herzliche Grüße, D. Becker


Verfasst am: 16.11.2017, 10:49
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Ich möchte gerne den juristischen Teil Ihrer Frage beantworten. Ich verstehe insoweit Ihre Frage dahin, dass Sie wissen wollen, ob Sie im Falle einer Bewerbung Ihre Erkrankung bzw. den GdB von 30 angeben müssen. Hier ist die Antwort klar: Weder Ihre Erkrankung, noch einen GdB von 30, aber auch nicht von 50 (ab da liegt erst eine Schwerbehinderung vor), müssen angegeben werden. Eine Erkrnkung müssten Sie nur angeben, wenn Sie danach gefragt werden und! Sie auf Grund der Erkrankung die Arbeit nicht machen können bzw. Einschränkungen unterliegen (z.B. Mehlstauballergie bei einem Bäcker).


Verfasst am: 16.11.2017, 09:14
Dabei seit: 16.11.2017
Beiträge: 4

Liebes Experten-Forum,
seit vielen Jahre habe ich (50 Jahre) SLE und Sjögren Syndrom, bin 30 Stunden/Woche berufstätig und denke über einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente nach, da ich zunehmend nicht mehr voll leistungsfähig bin. Wie sind aus Ihrer Sicht die Chancen mit einer Teilerwerbsminderungsrente und einem GdB von 30 auf einen Jobwechsel, falls dieser z.B. durch einen Ortswechsel erforderlich ist? Zweite Frage: Wie wird generell mit einer Teilerwerbsminderungsrente und einem GdB in einer Bewerbung/Arbeitsplatzwechsel bzw. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt um- bzw. vorgegangen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.




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