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Ist die Spondylarthritis eine Erkrankung des Rückens/der Wirbelsäule oder ist die Grunderkrankung eine Form des Rheumas ?
Reihenfolge 

Verfasst am: 08.12.2016, 09:31
Dabei seit: 02.02.2011
Beiträge: 19

Eine gute Hilfe auch bei der Suche nach einem Gutachter ist die Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew e.V. Tel. 09721 22033.
Viel Erfolg!


Verfasst am: 07.12.2016, 19:45
Dabei seit: 07.12.2016
Beiträge: 2

vielen Dank für den Link
LG
DM


Verfasst am: 07.12.2016, 16:09
Dabei seit: 15.01.2010
Beiträge: 354

Hallo D.M.

SpA ist der Überbegriff für mehrere rheumatische!!! Erkrankungen.
Hierr kann eine Spezifizierung durch den Rheumatologen vielleicht auch hilfreich sein.
Es ist aber eine entzündliche Wirbelsäulenerkrankung. Eine Einigung wird daher vermutlich nicht ohne Klage vor dem Sozialgericht stattfinden. Befürchte ich...

Vielleicht hilft dir dieser Link ein wenig weiter:

https://www.bechterew.de/?id=4051

herzliche Grüße, viel Erfolg und langen Atem!
Heike


Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss.


Verfasst am: 07.12.2016, 14:39
Dabei seit: 07.12.2016
Beiträge: 2

Guten Tag liebe Mitglieder und Forumnutzer,
ich habe mich heute hier angemeldet, da ich Hilfe in allen Richtungen suche.
Ich versuche, den Sachverhalt kurz darzustellen:
Meine Tochter, jetzt 21, erhielt vor ca. 2 Jahren die Diagnose Spondylarthritis. Sie war sehr lang krankgeschrieben und musste dann ihre Ausbildung zur Altenpflegerin abbrechen. Zu diesem Zeitpunkt reichte ich Leistungsantrag bei meiner BU-Versicherung ein. Da Versicherungen selten freiwillig zahlen, begann damit eine langjährige Brieffreundschaft. Man wollte vom Vertrag zurücktreten und warf mir vor, schon bei Antragstellung falsche Angaben gemacht zu haben. Dies konnte ich jedoch Stück für Stück widerlegen und die Versicherung musste, sicher zähneknirschend, anerkennen, dass der Vertrag unverändert fortbesteht. Die Prüfung des Leistungsanspruches erfolgte erneut. Jetzt ist der Sachstand, dass die Versicherung beabsichtigt, den Leistungsanspruch abzulehnen. Begründend wird angeführt, dass die SpA eine Erkrankung der Wirbelsäule / des Rückens ist. Dazu muss ich sagen, dass im Vertrag ein Ausschluss auf Erkrankungen des Rückens / der Wirbelsäule verankert ist, da im 5-Jahres-Prüfzeitraum eine Behandlung meiner Tochter beim Orthopäde wegen Rückenschmerzen erfolgte.
Ich bin jedoch anderer Meinung und sage, die SpA ist eine rheumatische Entzündung, die sich u.a. in Beschwerden des Rückens / der Wirbelsäule äußern kann und die Versicherung ihre Leistungspflicht nicht ablehnen kann.
Mir wird jetzt Gelegenheit gegeben, eine zweite Meinung vorzutragen.
Dies hier ist quasi der Beginn meiner Recheche und bitte alle herzlich, ihre Meinung mitzuteilen und wenn möglich, zu begründen.
Weiterhin bin ich auch auf der Suche nach einem Gutachter, der (hoffentlich) meine Ansicht unterstützen kann.

Herzlichen Dank für das Lesen meines (langen) Beitrages und auf Antworten hoffend
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
D.M.




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