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Rentenbescheid
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.02.2013, 09:34
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo Cally,

in § 236a SGB VI Altersrente für schwerbehinderte Menschen heißt es:

(1) Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, haben frühestens Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie

1.
das 63. Lebensjahr vollendet haben,
2.
bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sind und
3.
die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Da Sie 1956 geboren sind, hätten Sie Anspruch auf eine Altersrente wg.Schwerbehinderung mit 63 Jahren und 10 Monaten, mit Abschlägen ab einem Alter von 60 Jahren und 10 Monaten.


Verfasst am: 26.02.2013, 09:05
Dabei seit: 26.02.2013
Beiträge: 1

Ich bin seit 1990 an einer RA erkrankt und bin zu 50% Schwerbehindert.
Laut vorläufigen Rentenbescheid habe ich seit September 1973 Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet.
Ich bin vollbeschäftigt und 1956 geboren.
Zu welchen Zeitpunkt könnte ich denn frühestens Abschlagsfrei in Rente gehen?

mfG Cally




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