Hallo liebe Fragestellerin,
einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie als Beamtin nicht. Hier besteht nur die Möglichkeit einen Antrag auf Dienstunfähigkeit zu stellen. Dieser Antrag ist nur dann erfolgversprechend, wenn Sie dienstunfähig sind und auch eine mögliche Rehabilitationsmaßnahme nicht erfolgversprechend ist, da der Grundsatz gilt: Rehabilitation geht vor Rente.Dies ist zu prüfen unabhängig davon, wie lange Ihre letzte Rehabilitationsmaßnahme zurück liegt. Eine stationäre Reha bekommen Sie nur über Ihre Beihilfe finanziert. In der privaten Krankenversicherung sind diese Maßnahmen meist in den Tarifen nicht drin. Sollte Ihr gesundheitlicher Zustand so schlecht sein, sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen, ob eine Akuteinweisung in eine Rheumaklinik mit Krankenhausbetten möglich ist. Die Kosten hierfür würden dann auch von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen.