Hallo RheumaCruiser,
klassische Antwort: Das kommt darauf an! Grundsätzlich hätten Sie nach 3 Jahren einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn Sie 36 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben. Grundsätzlich wird auch erst zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente geprüft, ob die Voraussetzung, z.B. Erwerbsminderung vorliegen, da es meist schwierig ist dies für die Vergangenheit im Nachhinein zu beurteilen. Insoweit könnte Ihr Plan aufgehen.
Zum bedenken ist, wie hoch Ihre Rente dann wäre (eventuell haben Sie in der Vergangenheit die jährlichen Renteninformationen der DRV erhalten, aus denen Sie diese Daten entnehmen könnten- vielleicht haben Sie Anspruch auf andere Sozialleistungen (ALG I od.ALG II, Grundsicherung...) ,
die deutlich höher wären und dann sollte man das mal durchrechnen, ob sich der Umstand lohnt.