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Augenprobleme -> Berufsunfähigkeit
Reihenfolge 

Verfasst am: 23.11.2017, 01:02
Dabei seit: 18.11.2017
Beiträge: 5

Hallo Michaela,

du schreibst, das du einen GdB v. 40% hast, und im Januar eine Neufeststellung beantragt hast. Ist denn da schon was passiert? 50% machen sich bei einer Rentenprüfung sicher besser. Ich bin selber stark sehgeschädigt ( li.70% re.10%), keine Netzhautablösungen o.ä., bei mir machte es damals 10% aus ( ok, dafür musste ich meinen LKW- Führerschein abgeben ). Aber ok, steuerlich hat man ja auch Vorteile .
Ich wurde später als Bürokaufmann umgeschult, aber es hieß immer, das es nicht gesund wäre für meine Augen, darum würde ich es an deiner Stelle einfach mal versuchen, ob eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Schlimmer als eine Ablehnung (so wie in meinem Falle) kann es nicht werden, und ich denke, bei deinem Krankheitsbild könntest du sie durchbekommen.

Ich drück dir die Daumen, alles Gute

Liebe Grüße
Dietmar


Verfasst am: 20.02.2013, 12:20
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo MichaelaK.,

Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben Sie, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr über 6 bzw. 3 Stunden täglich arbeiten können.

Mit einer so starken Einschränkung Ihrer Sehfähigkeit zusätzlich zum Morbus Bechterew und den entsprechenden Bewegungseinschränkungen meine ich, dass diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sein könnten. Bitte sprechen Sie dringend mit Ihrem behandelnden Rheumatologen über die Thematik. Eventuelle ist es sinnvoll, eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme durch zu führen. Es gilt hier der Grundsatz Rehabilitation geht vor Rente.

Da Sie noch kein Krankengeld beziehen, haben Sie zunächst viel Zeit, um alles gut vor zu bereiten. Grundsätzlich wäre es optimal so lange wie möglich Krankengeld zu beziehen und dann im Anschluss eine Erwerbsminderungsrente, bzw. Arbeitslosengeld I.
Im Ramen der Nahtlosigkeitsregelung haben Sie Anspruch darauf, auch wenn Sie Ihren Arbeitsplatz noch inne haben (auf keinen Fall kündigen oder Aufhebungsvertrag unterschreiben, sich unbedingt vorher nochmals beraten lassen!). Sprechen Sie also mit Ihren Ärzten.

In der jährlichen Renteninformation der DRV sollten Sie zusätzlich sich informieren wie hoch eigentlich Ihre volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente wäre, um auch finanziell planen zu können.Meist ist der Krankengeldanspruch und der ALG -Anspruch höher, weshalb zunächst diese Leistungen in Anspruch genommen werden sollten.


Verfasst am: 20.02.2013, 11:41
Dabei seit: 09.08.2006
Beiträge: 8

Habe seit fast 20 Jahren die Diagnose MB mit peripherer Gelenkbeteiligung, HLA B 27 positiv, chr, Uveitis, werde zur Zeit behandelt mit Remicade Infusionen, MTX und diversen Augenmedikamenten, habe einen GdB von 40 % seit 2008, Folgeantrag auf Neufeststellung wurde von mir im Januar eingereicht weil sich meine Augensituation dramatisch verschlechtert hat. Meine Sehkraft liegt derzeit nur bei 25 bis 30 % und wird sich nicht bessern da sich durch die vielen Augenentzündungen erhebliche Schäden eingestellt haben (Makulaödeme -> Schäden der Netzhaut sind noch nicht absehbar, Glaskörpertrübungen, Linsentrübungen und Synechien) Bin bis jetzt vollzeit beschäftigt als Bauzeichnerin (reine 8,5 Stunden tägliche PC Arbeit) aber im Moment wieder AU, noch nicht im Krankengeld. Es sieht für mich so aus als würde ich meinen Beruf zukünftig nicht mehr ausüben können.
Welche Chancen habe ich bei Beantragung einer Rente? Wer kann mich unabhängig beraten? Was kann ich tun oder sollte ich lieber lassen? Bin verzweifelt weil ich nicht weiss wie es weiter gehen soll....Bin 45 Jahre alt, weiblich, keine Kinder und ununterbrochen seit 1984 berufstätig in Vollzeit.




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