Hallo Sanni,
leider sind Sie schon etwas spät dran, da es u.U. länger dauert, bis die EM-Rente bewilligt wird.
Es ist wichtig, dass Sie sich umgehend mit den behandelnden Ärzten i.V. setzen und diese über Ihr Vorhaben informieren. Ihre Ärzte werden nämlich als Erste gefragt und Befundberichte angefordert (eventuell können Sie diese Ihrem Antrag schon beifügen).
Da es bei der Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht so sehr auf die Diagnose sondern viel mehr auf die Auswirkungen der Erkrankung auf das Arbeitsleben ankommt, sollte von den Ärzten darauf Wert gelegt werden, dass insbesondere aussagekräftige Befunde zu den Funktionseinschränkungen gemacht werden. Wichtig sind hier vor allem die Angaben zu den Bewegungseinschränkungen.
Sollte die Rente nicht pünktlich zum Ende des Krankengeldbezuges bewilligt sein, haben Sie u.U. Anspruch auf Arbeitslosengeld I . Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung, auch wenn Sie z.B. noch einen Arbeitsplatz haben. Was Sie auf keinen Fall machen sollten: Ihren Arbeitsplatz aufgeben!!!!
Wie bereits im Forum erörtert, haben Sie grundsätzlich nur Anspruch auf eine befristete EM.-Rente, nur wenn von Ihnen nachgewiesen wird, dass eine Besserung ausgeschlossen ist, dann hätten Sie Anspruch auf eine unbefristete EM-Rente.
Also bitte nicht drauf bauen, dass alles klappt, sondern vorsichtig agieren. Im Zweifel Rückfrage!