Liebe Fragestellerin,
als Selbständige tauchen Lohnkosten für die Einstellung von Arbeitskräften in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung auf und schmälern Ihren Gewinn. Insoweit ist das dann steuerlich berücksichtigt.
Weiter sollten Sie überlegen, ob Sie einen Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente hätten (das setzt allerdings voraus, dass Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate (3 Jahre) Pflichtbeiträge gezahlt haben.