Hallo Mandelbaum,
eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Sie nur 3-bis unter 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.
Der Antrag ist beim Rentenversicherungsträger zu stellen, hier erfahren Sie auch die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen.
Liegt Ihr Einkommen über diesen Hinzuverdienstgrenzen kann es zu einer Kürzung oder dem Wegfall der Zahlung der teilweisen Erwerbsminderung kommen.
Freundliche Grüße
Heike Herbst
Rheuma-Lotsin