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Schwerbehinderten Ausweis für Kleinkind
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 22.03.2010
Beiträge: 24

[color=#800040:356z62uz]Schönen guten Tag miteinander

Da wir (das sind wir Eltern mit unserer Ältesten, 4 Jahre & unserem Krümelchen - Juvenile idiopathische Arthritis-, 19 Monate)
hier im Forum schon einige hilfreiche Antworten bekommen haben, möchten wir unter der o.g. Rubrik
nochmals eine Frage einstellen.

Schon kurz nach der stationären Behandlung unserer Tochter wurde uns nahegelgt, einen Ausweis zu beantragen.
Tage danach saßen wir bereits bei dem zuständigen Berater der Krankenkasse und das Formular wurde ausgefüllt (jedoch bis heute noch nicht abgeschickt).
Laut Krankenkasse ergeben sich daraus natürlich nur Vorteile, aber ist es uns ein Greuel, für ein 19 Monate altes Kind ein solches Formular einzureichen.
So wandert dieses Dokument also ständig vom Ordner in unsere Hände, wird 10mal rumgedreht und wandert schließlich wieder zurück <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_redface.gif" alt="" title="Embarassed" /><!-- s -->

Nun fragen wir uns, ob es wirklich Sinn macht, und ob wir diesen Schritt wagen sollen.
Wir sind eigentlich Freunde der schnellen Entscheidungen, wohl durchdacht, aber zügig.
Hierbei scheitern wir aber ständig <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="" title="Sad" /><!-- s -->

Es gibt nirgens einen kompetenten Berater bei uns.
Erschwerend kommt natürlich hinzu, dass wir ein Klein(st)kind haben, bei dem jede Erfahrung von Seiten der Behörden fehlt.

Wir sind dankbar für jeden Tipp und jede Antwort.

litle-sea &amp; family <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->[/color:356z62uz]


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.10.2009
Beiträge: 8

Erfahrungsgemäß macht es Sinn, auch bei einem Kleinkind einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Da die durch die Erkrankung entstehenden Einschränkungen bei einem Kind, dass gerade anfängt, seine Selbständigkeit zu entdecken und zu entwickeln, schwerwiegender beurteilt werden, wird in vielen Fällen ein hoher GdB festgesetzt, allerdings befristet. Den durch den Ausweis möglichen Nachteilsausgleich sollten Sie ruhig in Anspruch nehmen, sind doch durch die Erkrankung Ihre Kosten, der tägliche Zeitaufwand und der persönliche Einsatz enorm. Ein schlechtes Gewissen ist hier fehl am Platz.

Viel Erfolg wünscht
Barbara Markus


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 22.03.2010
Beiträge: 24

Liebe Frau Markus,

endlich mal eine klare Aussage, die uns in unserem Tun bestärken kann.
Herzlichen Dank dafür. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->

Gruß
litle-sea


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 12.04.2010
Beiträge: 1

Hallo,
es ist gut nachvollziehbar, daß man ein Kleinkind nicht schon amtlich, dh mit Brief und Siegel als Schwerbehinderten registriert sehen möchte.
Gleichwohl, eine solche Anerkennung führt auf zu einer Reihe von Vorteilen. Gerade in Situationen in denen man ansonsten im Einzelfall darum kämpfen muß, reicht dann ggfs. der Ausweis. Unser soziales System dient dazu den schwächsten zu helfen, da braucht man auch keine Scheu haben diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir erleben es bei unserer täglichen Arbeit immer wieder, daß gerade diejenigen, für die die sozialen Sicherungssysteme zu vorderst gedacht sind, die größte Scheu haben diese Hilfe auch anzunehmen. Seien Sie mutig, dann können Sie bei all Ihren Alltagsproblemen auch seitens der Behörden Hilfe erfahren.
Viele Grüße
Jürgen Samland


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 22.03.2010
Beiträge: 24

Schönen guten Tag Herr Professor Jürgen Samland,

auch Ihnen ein herzliches Dankeschön für die gesendete Antwort.
Wir tun uns nach und nach leichter, die Entscheidung zu fällen, den Antrag abzugeben.

litle-sea &amp; family




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