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Trotz GdB Verbeamtung?
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.02.2012
Beiträge: 4

Hallo zusammen,
mich würde an dieser Stelle noch interessieren ob und welche weiteren Auswirkungen die "offizielle Schwerbehinderung" hat (neben der postiven, nämlich der Verbeamtung); z.B. (private) Krankenversicherung?
Wie ist das bei euch geregelt bzw. abgelaufen? Wie seit ihr als schwerbehinderte Beamte versichert?
Danke und liebe Grüsse, Julia


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 13.04.2010
Beiträge: 9

Hallo,
ich bin 32 Jahre alt. 2006 wurde Sjögren Syndrom diagnostiziert. Seit 2009 habe ich einen Gdb 30. 2010 stellte ich einen Gleichstellungsantrag, der nun bewilligt wurde.
2008 hatte ich im Rahmen der Arbeitsaufnahme als Lehrerin eine Gesundheitsüberprüfung mit dem Resultat, dass ich nach 2 Jahren erneut vorstellig werden muss und derzeitig im Angestelltenverhältnis arbeite. Eine Begründung diesbezüglich gab es auch auf Nachfragen hin nicht. Nun habe ich im Mai 2010 eine erneute Gesundheitsüberprüfung. Kann auf Grund des GdB eine Verbeamtung abgelehnt werden?
LG
akilam


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 12

Hallo Akilam,
die Rechtslage ist etwas kompliziert und grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Bewerbern mit anerkannter Schwerbehinderung und ohne : Grundsätzlich hat gem. Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz ( GG ) und nach den zur Konkretisierung dieser Verfassungsnorm ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften der Dienstherr bei der Entscheidung über eine Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis den Grundsatz gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu beachten. Der Zugang zu einem solchen Amt ist zunächst abhängig von der Erfüllung be-stimmter gesetzlicher Anforderungen, zu denen insbesondere auch die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen
aber auch die gesundheitliche Eignung gehören. Dabei genügen bereits begründete ernsthafte Zweifel des Dienstherren daran, ob der Beamte die gesundheitliche Eignung besitzt, die für die Ernennung notwendig ist. Hierbei ist der Individuelle Krankheitsverlauf entscheidend, nicht die Diagnose (so auch OVG NRW, Urteile vom 28.05.2003, Az.: 1 A 2150/00 und vom 19.11.2004, Az.: 6 A 1720/02, Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.02.1993, Az.; 2 C 27.90, OVG NRW, Beschluss vom 12.03.2008, Az.: 6 A 4819/05).

Eind´facher ist die Verbeamtung bei anerkannter Schwerbehinderung: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz, Az.: 7 K 623/04. MZ, kann ein schwerbehinderter Mensch Beamter werden, wenn in den nächsten fünf Jahren nicht mit seiner vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Für die notwendige medizinische Prognose kommt es primär, aber nicht ausnahmslos, auf die Stellungnahme des Amtsarztes an. Der Dienstherr hat dabei eineInteressenabwägung zu treffen: Einerseits dürften schwerbehinderte Menschen von Verfassungswegen nicht benachteiligt werden, anderseits müsse im Interesse sparsamer öffentlicher Haushaltsführung vermieden werden, Beamte einzustellen, bei denen schon im Einstellungszeitpunkt unabweisbar zu erwarten ist, dass sie ein Versorgungsfall werden, sprich mit anderen Worten vorzeitig dienstunfähig werden und damit dem Steuerzahler zur Last fallen.
Die Verbeamtung eines schwerbehinderten Menschen hängt also davon ab, ob mit dessen vorzeitiger Dienstunfähigkeit in den nächsten fünf Jahren zu rechnen ist. Im vorliegenden Fall war es dann so, dass ein ablehnendes amtsärztliches Gutachten vorlag, aber die Klägerin zwei fachärztliche Gutachten vorgelegt hatte, in denen ihr ein voraussichtlicher günstiger Krankheitsverlauf und der Erhalt der Dienstunfähigkeit jedenfalls für den hier fraglichen 5-Jahres-Zeitraum prognostiziert wird. Diese Aussagen hätten, so das Gericht, mehr Gewicht, als die des Amtsarztes, der sich nicht in der Lage gesehen hat, die gesundheitliche Entwicklung der Klägerin einzuschätzen.
Soweit die Rechtsprechung. Wichtig ist danach für Sie, dass Sie als schwerbehinderter mensch entsprechende fachärztliche Diagnosen vorlegen können, die Ihnen die voraussichtliche Dienstfähigkeit für die nächsten 5 Jahre auf der Grundlage des bisherigen Verlaufs bestätigen.
Ich wünsche Ihnen nun viel Erfolg.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 13.04.2010
Beiträge: 9

Sehr geehrte Frau Schoeler,
vielen Dank für Ihre aufschlussreiche Antwort. Ich werde mich sogleich an meinen Rheumatologen wenden und ein entsprechendes Gutachten aufsetzen lassen.
Über das Resultat informiere ich das Forum später. Vielleicht hilft es auch anderen.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 12.09.2010
Beiträge: 1

Hallo akilam.

mich würde mal interessieren, was aus deiner Verbeamtung geworden ist. Bin nämlich in ähnlicher Lage. Würde mich freuen, wenn du berichtest. Gerne auch als PM. LG, Kapudscha


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 13.04.2010
Beiträge: 9

Hallo,
es hat geklappt!!! Nachdem ich die Schwerbeschädigung (erst 30, dann mit Widerspruch auf 40 erhöht) durch hatte, stellte ich einen Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt. Diesen gab ich bei der Landesschulbehörde ab und wandte mich vor Antragsstellung an das Integrationsamt und Schwerbeschädigtenstelle, die einen Vorort unterstützten. Danach musste ich noch einmal zur Gesundheitsprüfung zum Amtarzt. Die Angestelltenzeit wurde daraufhin mit zur Probezeit angerechnet, so dass ich im Juli mit meiner Verbeamtung durch bin. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s -->
Also, der Stress lohnt sich.
Vielen Dank an das Forum!
LG akilam




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