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Widerspruch - erfolgreich oder überflüssig?
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 13.04.2010
Beiträge: 4

Habe seit 1997 RA und Fibromyalgie. 1. Antrag auf Schwerbehinderung 2006 - 30 % erhalten.
2008 Verschlimmerungsantrag gestellt - wegen festgestellter Dysplasiecoxarthrose (mit anderen Worten Geburtsfehler in den Hüften) - beidseits, deshalb 2008 Implantation einer komplett neuen Hüfte links - daraufhin 10 % raufgesetzt also von 30 auf 40 %. Leider war ich all die Jahre mit dem Rheuma nicht richtig
eingestellt - obwohl ich meinen Arzt immer wieder auf meine unerträglichen Schmerzen hingewiesen habe,
hat er nichts Neues unternommen, nur als es zu offensichtlich wurde hat er das MTX immer weiter erhöht - von usprünglich 15 mg auf 20 und zuletzt auf 25 mg. Dadurch ist das Rheuma trotzdem weitergegangen, sodaß ich auch noch eine Chronisch Polyarthritis habe, die besonders in beiden Füßen zum Teil schon Gelenke zerstört hat, aber auch bereits in der rechten Hand Schäden verursacht hat. Dadurch habe ich mich 2009 zu einer 1 Fußoperation entschlossen, bei der u.a. ein Gelenk ganz versteift worden ist. Noch 2009 erneuten Verschlimmerungsantrag gestellt - dieser wurde nach einer Bearbeitungszeit von 4 Monaten abgelehnt. Habe jetzt mal einen Widerspruch eingelegt - mit neuem Bericht von meinem neuen Rheumatologen, der mich jetzt das erste mal seit 13 Jahren fast schmerzfrei hätte, wenn da nicht noch meine rechte Hüfte wäre, die ich vorraussichtlich noch dieses Jahr operieren lassen muss und wenn in meinem linken Fuß und der rechten Hand die Polyarthritis nicht wäre. All das habe ich natürlich in dem Widerspruch aufgeführt.
Jetzt zu meiner Frage - ist dieser Widerspruch sinnvoll gewesen? Wenn Ja und er wird wieder abgelehnt, was mach ich dann?
Habe es so kurz wie möglich gemacht!
Vielen Dank für die Mühe.
Liebe Grüße
Sabrina


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 07.04.2010
Beiträge: 1

Hallo Sabrina
In Deiner Stelle würde ich ein Einspruch machen.Heute wird alles abgelehnt, nur wer dagegen geht,hat erfolg. Wenn es wieder nichts wird, gehe doch mal zu den VDK Anwälte hin und rede mit Ihnen darüber, was Du machen kannst. Habe so mein letzten Antrag auch gestellt ung somit 60Prozent und das G bekommen.(januar2009)Es wird aber 12.2010 geprüft,ob bei mir der Allgemeine entzündliche Gelenkerkrankung mit chronifiziertem Schmerzzustand, noch besteht und Juli 2011 ein neuen Antrag stellen,um Ihn weiter zu bekommen.
Ich habe 1)Funktionseinschränkung bei Verchleißleiden der Wirbelsäule undSchultergelenke,Bandscheibenschaden,osteroporose. Allgemeineentzündliche Gelenkerkrankung mit chronifiziertem Schmerzzustand;wiederholt Bronchitis mit Allergie;Hautleiden mit Gelenkbeteiligung;chronischer Reizzustand rechtes Knie nach Verletzung und OP.,Kreuzbandersatzoperation,Schwellneigung linker Unterschenkel,Kniegelenksverschleiß links und Reizzustand linker Hüfte,Fußgelenk-und Fersenstörung,Unterleibsop.,Speiseröhrenentzündung,Magen-Darm-Leiden;Blutzuckerkrankheit,Schulter-Arm-Leiden,Funktionsstörung beider Händgelenke.
Habe diesen Antrag auch mit dem Vdk gestellt, weil meine Rheumatologin hatte es mir empfolen,es so zu machen. Früher hatte ich selber,den Antrag gestellt,aber heute ist es ratsamer Ihn so zu stellen, weil man mehr dabei raus bekommt.
Es Grüßt Dich Gerlinde


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 15.08.2006
Beiträge: 478

Hallo Gerlinde,

ein Widerspruch ist in jedem Fall richtig, denn, wie Du schon gehört hat, wird heute beim Erstantrag viel abgelehnt, und nicht jeder legt einen Widerspruch ein.
Es ist bei einem GdB- Antrag wichtig, dass alle Funktionseinschränkungen ausführlich beschreiben werden, denn die Prozente werden nicht auf Krankheiten vergeben, sondern auf all das was über 6 Monate lang vom Zustand eines Gesunden abweicht. Krankheitsnamen sind nur Anhaltspunkte, denn nicht jeder Erkankung verläuft ja gleich schwer "behindernd".
Die Sozialverbände, z. B. SVD oder VDK helfen gegen Mitgliedschaft bei der Antragstellung, da das Fachleute sind, kennen die sich gut aus, und vertreten Dich auch vor dem Sozialgericht, wenn es sein sollte. Das lohnt sich allemal!
Wenn Dein Widerspruch wieder abgelehnt werden sollte, hast du 2 Möglichkeiten, entweder Du reichst die Klage vor dem Sozialgericht ein, da hast Du keine Anwaltspflicht, der Prozess ist auch bis zu einer gewissen Instanz kostenfrei für Dich, oder Du stellst nach Ablauf eines halben Jahres einen erneuten Verschlimmerungsantrag. In der Regel ist der letztere der bessere Weg, denn Sozialgerichtsprozesse dauern in aller Regel mindestens 3 Jahre.

Auf alle Fälle brauchts Du starke Nerven, aber es lohnt sich durchzuhalten!

Viel Erfolg und Grüße,

gamü


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 13.04.2010
Beiträge: 4

Hallo gamü,
hast Du auf Gerlinde geantwortet, oder auf Sabrina?
Trotzdem hat die Antwort mir sehr geholfen, denn das waren gerade die Fragen die ich noch an Gerlinde gestellt habe.
Also vielen Dank für Deine Mühe und Hilfe und
alles Gute für Dich.
Sonnige Grüße
Sabrina


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.10.2009
Beiträge: 8

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass zum einen ein Widerspruch Sinn macht und man in der Begründung die Art und Weise der Einschränkungen so ausführlich wie möglich beschreiben sollte. Hartnäckigkeit ist in jedem Fall gefragt.

Viel Erfolg!
Barbara


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 13.04.2010
Beiträge: 4

Hallo Gerlinde,
irgendwie ist meine Antwort auf Dein Schreiben von gestern verlorengegangen! Ich bitte das zu entschuldigen. Meine Fragen die ich noch an Dich richten wollte hat gamü beantwortet.
Trotzdem nochmal vielen Dank für Deine schnelle Hilfe.
Ich wünsche Dir eine schmerzfreie Zeit und alles Gute.
Sonnige Grüße
Sabrina


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 13.04.2010
Beiträge: 4

Hallo Barbara,
auch an Dich vielen Dank für Deine Unterstützung. Man kann schon eine gehörige Portion davon gebrauchen, zumal man ja immer denkt, man wäre unverschämt oder es wäre nicht rechtmäßig.
Also vielen Dank und ich wünsche Dir ebenfalls alles Gute und
sonnige Grüße
Sabrina


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 20.09.2004
Beiträge: 19

Hallo alle zusammen !

Ich lese mich hier gerade so durch all Eure Beiträge und stelle fest, dass zischen den Zeilen immer wieder der Gedanke rauszuhören ist: "Widerspruch .... steht mir das überhaupt zu ? Antrag ... steht mir das überhaupt zu ?" Ich denke jeder von Euch weiß, was genau ich meine. Ich selbst tue mich immer wieder schwer und neige dazu, am liebsten die Flinte ins Korn zu werfen. Aber letztlich muss ich sagen, dass das Durchhalten sich lohnt und leider einfach auch von Nöten ist. Ich habe seit meiner frühsten Jugend einen Schwerbehindertenausweis und habe im Laufe der Jahre so manchen Antrag und Widerspruch durchkämpfen müssen. Wenn ich dann Phasen habe, in denen es mir körperlich mal wieder etwas "besser" geht, bekomme ich sofort ein schlechtes Gewissen. Aber leider werden die Phasen in denen es eher schlechter ist, immer mehr und dann weiss ich definitiv, wofür ich gekämpft und Widerspruch eingelegt habe. Von daher: Haltet durch und lasst Euch nicht unterkriegen.Auch oder gerade wenn es manchmal sehr, sehr nervenaufreibend ist.
Eure Gudrun




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