Guten Abend,
zunächst eine allgemeine Antwort auf die Frage, welche Hilfsmittel es bei PC's oder Laptops gibt, die bei medizinischer Indikation von der GKV bezahlt werden: Im Hilfsmittelverzeichnis, dass man unter der Webpage des Gemeinsamen Bundesausschusses (<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/hilfsmittel/verzeichnis/">www.g-ba.de/institution/themenschwerpun ... rzeichnis/</a><!-- w --> herunterladen kann, sind sämtliche Hillfsmittel, auch die für den Bereich PC und Laptop/ Notebook, aufgeführt.
Nun zu den Fragen von Christine:
Auch hier spielt wieder die Abgrenzung ziwschen Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens eine Rolle.
Nach einem höchstrichterlichen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az.: B 3 RK 13/03 R), heißt es: "Eine Krankenkasse hat einen behinderten Schüler einer Sonderschule oder Regelschule nur dann mit einem der Herstellung oder Sicherung seiner Schulfähigkeit dienenden Hilfsmittel (hier: Notebook-PC für Blinde) auszustatten, wenn er noch der Schulpflicht unterliegt." Weiterhin hat das BSG mehrmals entschieden, dass ein behinderungsgerecht ausgestatteter PC als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angesehen werden kann. Das gleiche gilt für ein Notebook bzw. Laptop, das für den Behinderten im Vergleich zum stationären PC noch vielfältiger einsetzbar ist.
Die GKV hat es jedoch in der Vergangenheit trotzdem häufig abgelehnt, für schulpflichtige Kinder die Kosten für den Laptop zu tragen, da der Laptop ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens sei. Die darauf ergangenen Gerichtsentscheidungen (1. und 2. Instanzen) waren schließlich uneinheitlich.
Dagegen hat die GKV Zubehörteile, die für Behinderte hergestellt werden, als Hittelmittel anerkannt und bei bestehender medizinischer Indikation die Kosten für diese übernommen.
Es gibt jedoch die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Danach können für behinderte Schüler unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. §§ 53ff SGB XII) die Kosten für die Anschaffung eines Laptops/ Notebooks übernommen werden. Anträge wären beim Sozialamt zu stellen.
Man kann nun folgenden Weg gehen. Für den Laptop könnte man die Kostenübernahme beim Sozialamt und für Zubehörteile (ggf. auch für bestimmte Lernprogramme), sofern diese Hilfsmittel sind, die Kostenübernahme bei der GKV beantragen.
MfG RA M. Staudt