• Rheuma-Liga Bundesverband
  • Kontakt
  • A A STRG + STRG -

    Sie können die Seite mithilfe Ihres Browsers größer oder kleiner anzeigen lassen. Verwenden Sie dafür bitte STRG + und STRG - .
    Mit STRG 0 gelangen Sie wieder zur Ausgangsgröße.

menu
Bei der Nutzung der Vorlesefunktion werden Ihre IP-Adresse und die angezeigte Seite an readspeaker.com übertragen. Wenn Sie zustimmen, speichern wir Ihre Zustimmung in einem Cookie. Wenn Sie Ok auswählen, wird der Cookie akzeptiert und Sie können den Dienst nutzen.

Computer
Reihenfolge 

Verfasst am: 22.12.2012, 15:18
Dabei seit: 15.12.2009
Beiträge: 142

Hallo zusammen,

so was ist auch nicht schlecht.

MLG wessi

Anhänge ( 1 )
image/jpeg
0,00 B
762 heruntergeladen

Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk das jedem, jederzeit genommen werden kann.
( Richard von Weizsäcker )
Ich Kämpfe für die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit ).


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 15.09.2009
Beiträge: 13

Guten Tag,
welche Hilfsmittel gibt es für die Arbeit am Computer und zahlt die Krankenkasse?

Vielen Dank,
Barbara


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 08.09.2009
Beiträge: 4

Könnten Sie Ihre Frage ein wenig präzisieren ?
MfG Ra M. Staudt


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 27.05.2009
Beiträge: 8

Guten Morgen,

ich habe auch eine Frage zum Thema Computer.
Unsere Tochter (2.Klasse) wird in absehbarer Zeit einen Laptop für die Schule benötigen. Kann das Gerät als Hilfsmittel "verordnet" werden und wer trägt die Kosten? Die Krankenkasse oder das Sozialamt?
Außerdem soll sie für das Erlernen der vereinfachten Ausgangsschrift eine Lernsoftware bekommen,
wer trägt diese Kosten?

Ich hoffe es sind nicht zuviel Fragen auf einmal.
Christine


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 08.09.2009
Beiträge: 4

Guten Abend,

zunächst eine allgemeine Antwort auf die Frage, welche Hilfsmittel es bei PC's oder Laptops gibt, die bei medizinischer Indikation von der GKV bezahlt werden: Im Hilfsmittelverzeichnis, dass man unter der Webpage des Gemeinsamen Bundesausschusses (<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/hilfsmittel/verzeichnis/">www.g-ba.de/institution/themenschwerpun ... rzeichnis/</a><!-- w --> herunterladen kann, sind sämtliche Hillfsmittel, auch die für den Bereich PC und Laptop/ Notebook, aufgeführt.

Nun zu den Fragen von Christine:

Auch hier spielt wieder die Abgrenzung ziwschen Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens eine Rolle.

Nach einem höchstrichterlichen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az.: B 3 RK 13/03 R), heißt es: "Eine Krankenkasse hat einen behinderten Schüler einer Sonderschule oder Regelschule nur dann mit einem der Herstellung oder Sicherung seiner Schulfähigkeit dienenden Hilfsmittel (hier: Notebook-PC für Blinde) auszustatten, wenn er noch der Schulpflicht unterliegt." Weiterhin hat das BSG mehrmals entschieden, dass ein behinderungsgerecht ausgestatteter PC als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angesehen werden kann. Das gleiche gilt für ein Notebook bzw. Laptop, das für den Behinderten im Vergleich zum stationären PC noch vielfältiger einsetzbar ist.

Die GKV hat es jedoch in der Vergangenheit trotzdem häufig abgelehnt, für schulpflichtige Kinder die Kosten für den Laptop zu tragen, da der Laptop ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens sei. Die darauf ergangenen Gerichtsentscheidungen (1. und 2. Instanzen) waren schließlich uneinheitlich.

Dagegen hat die GKV Zubehörteile, die für Behinderte hergestellt werden, als Hittelmittel anerkannt und bei bestehender medizinischer Indikation die Kosten für diese übernommen.

Es gibt jedoch die Eingliederungshilfe nach dem SGB XII. Danach können für behinderte Schüler unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. §§ 53ff SGB XII) die Kosten für die Anschaffung eines Laptops/ Notebooks übernommen werden. Anträge wären beim Sozialamt zu stellen.

Man kann nun folgenden Weg gehen. Für den Laptop könnte man die Kostenübernahme beim Sozialamt und für Zubehörteile (ggf. auch für bestimmte Lernprogramme), sofern diese Hilfsmittel sind, die Kostenübernahme bei der GKV beantragen.

MfG RA M. Staudt


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 15.09.2009
Beiträge: 13

[quote="Staudt":37wyr6bq]Könnten Sie Ihre Frage ein wenig präzisieren ?
MfG Ra M. Staudt[/quote:37wyr6bq]

Hallo,
ich habe mich nochmal ein bisschen schlauer gemacht und habe schon mal drei Sachen gefunden:
es gibt spezielle ergonomische Tastaturen, dann eine ergonomische Mouse und flexible Armauflagen am Schreibtisch, z.T. mit integriertem Mousepad.

Daher würde ich gerne wissen, ob ich mit meinen arthritischen Veränderungen an der Hand Anspruch auf diese Hilfsmittel habe (wenn sie denn welche sind).

Gibt es vielleicht noch weitere?

Viele Grüße
Barbara


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 08.09.2009
Beiträge: 4

Hallo, also mit den flexiblen Armauflagen, auch mit integriertem Mousepad ist wahrscheinlich das "Ergorest" gemeint. Bekommt man im Bürobedarf für ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und kosten ca. 100 €. Meines Wissens haben sie keine Hilfsmittelnummer, aber ich habe im Einzelfall mit den Krankenkassen für Patienten eine Kostenübernahme erreicht.
Freundlicher Gruß
Susanne Bitzer




Portalinfo:
Das Forum hat 16.219 registrierte Benutzer und 5.484 Themen.

Als größte deutsche Selbsthilfe­organisation im Gesundheitsbereich informiert und berät die Deutsche Rheuma-Liga Betroffene unabhängig und frei von kommerziellen Interessen. Sie bietet praktische Hilfen und unterstützt Forschungsprojekte zu rheumatischen Erkrankungen. Der Verband mit rund 270.000 Mitgliedern tritt für die Interessen rheumakranker Menschen in der Gesundheits- und Sozialpolitik ein.

Kennen Sie schon die Facebook-Seite der Deutschen Rheuma-Liga? 

Videos rund um Rheuma - Besuchen Sie unseren YouTube-Kanal!