Hallo Sannchen,
habe gerade den Schweregrad deiner Behinderung gelesen, meistens ist in dem Bescheid ein Rechtshelfsbelehrung mit dabei.
Da kannst du innerhalb von vier Wochen dann einen Widerspruch an das Versorgungsamt schreiben.
Aber da die Frist wohl bei dir schon vorrüber ist. Mußt du durch deine behandelnden Ärzte was die Erkrankungen von dir anbelangen, nochmals einen weiteren Antrag der Schwere der Erkrankungen stellen. Dies sollte am besten von den Ärzten aus gehen, oder vom Hausarzt, der ja alle Berichte von den Ärzten von dir hat.
Ich weiß es ist nicht immer einfach dies in die Wege zu leiten. Aber mit dem was du geschrieben hast, sind 20 % fast nicht angebracht.
Meine Tochter hat auch eine Hüftdysplasie von Geburt an, auf der rechten Seite. Noch ist sie jung doch in meinem Alter oder früher, wird sie auch sehr akute Probleme bekommen.
Trotz der jahrelangen Krankengymnastik... <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_sad.gif" alt="" title="Sad" /><!-- s -->
Ich selber habe schon ab dem 14. Lebensjahr gleich 100 % Schwerbehinderung bekommen. Ist heutzutage nicht mehr einfach. Doch ich muß dazu sagen, ich habe an die 8 chronische Erkrankungen, mit einem aktuten Schub zur Zeit mal wieder,
Ganz liebe Grüssle
Zora <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt="" title="Wink" /><!-- s -->