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Arthritis und Arbeit im Kindergarten (Notbetreuung)
Reihenfolge 

Verfasst am: 11.04.2020, 09:48
Dabei seit: 29.09.2005
Beiträge: 16

Liebe Julia,hier noch ein Tipp zu den Ausführungen von Frau Dr. Schoeler, wenn vorhanden holen Sie sich auch Unterstützung bei den Personalvertretungen. Besonders die Schwerbehindertenvertreter*in ist eine gute Hilfe.

Ansonsten wünsche ich Zuversicht und Mut für die Zukunft.
Marion Rink


Verfasst am: 08.04.2020, 11:56
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 230

Ich kann die medizinische Auskunft ergänzen: Im Moment nehmen Sie noch keine Medikamente, das ist schlecht, sofern die Krankheit aktiv ist - denn wir wissen das die ungebremst aktive Erkrankung ein deutlich höheres Infektionsrisiko beinhaltet als die Medikamente. Da würde man also raten, dringend mit einer wirksamen Therapie zu beginnen. Wenn nur wenig Aktivität besteht, wäre das Risiko entsprechend geringer, aber diese Einschätzung muss Ihr Rheumatologe vornehmen. Was die genannten Medikamente betrifft: Sulfasalazin ist überhaupt nicht immunsuppressiv (allerdings dementsprechend auch geringer wirksam). Bei Prednisolon kommt es auf die Dosis an: Derzeit gehen wir davon aus, daß ab 5 mg ein etwas erhöhtes Risiko vorhanden ist, es nimmt dann mit der zunehmenden Dosis zu, d.h. bei 5 mg wenig, bei 10 mg deutlich mehr Risiko bei dauerhafter Einnahme (sehr kurze Einnahme wirkt sich noch nicht risikosteigernd aus). Alles Gute Ihr Klaus Krüger


Verfasst am: 08.04.2020, 11:35
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Liebe Julita, Ihre Frage hat 2 Aspekte, einen medizinischen und einen juristischen. Ich möchte den juristischen Aspekt beleuchten:Grundsätzlich gilt, Sie dürfen die Arbeit nicht verweigern aus Angst vor einer möglichen Ansteckung. Sie sollten daher auf jeden Fall die neue Arbeitsstelle antreten. Der Arbeitgeber hat allerdings auch eine Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen und in diesen Zeiten sicher ein großes Interesse daran, dass Sie gesund bleiben.Insoweit treten Sie die Stelle an und sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, inwieweit Vorkehrungen zum Schutz vor Ansteckung getroffen werden können.


Verfasst am: 08.04.2020, 11:35
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Liebe Julita, Ihre Frage hat 2 Aspekte, einen medizinischen und einen juristischen. Ich möchte den juristischen Aspekt beleuchten:Grundsätzlich gilt, Sie dürfen die Arbeit nicht verweigern aus Angst vor einer möglichen Ansteckung. Sie sollten daher auf jeden Fall die neue Arbeitsstelle antreten. Der Arbeitgeber hat allerdings auch eine Fürsorgepflicht für die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen und in diesen Zeiten sicher ein großes Interesse daran, dass Sie gesund bleiben.Insoweit treten Sie die Stelle an und sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, inwieweit Vorkehrungen zum Schutz vor Ansteckung getroffen werden können.


Verfasst am: 08.04.2020, 09:48
Dabei seit: 08.04.2020
Beiträge: 1

Hallo,

vielen Dank, für das tolle Beratungsangebot.

Ich lebe in München und habe seit einigen Monaten die Diagnose rheumatoide Arthritis, allerdings bisher noch nicht mit der Medikation begonnen, weil ich seit Monaten erkältet bin und in meiner Einrichtung (Kindergarten) Influenza A stark zirkulierte und ich diesbezüglich auch einfach unsicher war.
Angedacht ist eine Medikation mit Sulfasalazin und Prednisolon.

Seit der Kindergartenschließung war ich nun zu Hause. Erst hatte die Einrichtung geschlossen, dann war ich krank und nun habe ich meinen Resturlaub genommen.

Am 15.04. beginne ich die Arbeit als Gruppenleitung in einem neuen Kindergarten.
Dort werden aktuell 5 Kinder in Notbetreuung betreuut. Zufälligerweise genau in der Gruppe in der ich beginnen soll.
Gleichzeitig muss meine Tochter (4) in eine andere Einrichtung zur Notfallbetreuung, die in gemischten Gruppen stattfindet-

Nun bin ich sehr unsicher, darf ich das oder nicht? Wie gehe ich damit um? Denn mit kleinen Kindern ist es selbstverständlich nicht möglich, Abstand zu halten, nicht "angespuckt" zu werden, gemeinsames Essen oder Körperkontakt zu vermeiden...

Soll ich darum bitten, solange nur Notfallbetreuung ist von den Kindern fern bleiben zu dürfen? (Dann kann ich aber auch mein Team nicht einarbeiten)
Was ist nach der Kitaschließung bzw. wie gehe ich dann damit um. Meine Gruppe fasst 25 Kinder und 5 Erwachsene.

Die Schwierigkeit die ich sehe, ist halt die mit dem 15.4. beginnende Probezeit aber als junge Mutter möchte ich auch kein besonderes gesundheitliches Risiko eingehen.

Und: Wie gehe ich mit meiner Tochter dann weiterhin um, wenn diese wieder unter fremden Kindern, deren Eltern gerade in Pflegeberufen tätig sind. Abstandhalten im Alltag? Kuschelzeiten...?
Was ist mit der Medikation, soll ich über einen Beginn aktuell nachdenken? (also in Absprache mit dem Rheumatologen?)

Vielen Dank und lieben Gruß

Julia Frietsch




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