ich habe seit einem jahr hlab 27 assozierte periphere spondylartropathie und seronegative rheumatiode artritis .habe daraufhin am 31.7 2016 meine Kündigung erhalten mit der Begründung ,er könne mich nicht mehr gebrauchen ..mein Arzt hat mich bis jetzt krankgeschrieben ,werde am 5.9 2017 von der krankenkasse ausgesteuert. habe aber am 29. 12.2016 antrag auf erwerbsminderungsrente gestellt .musste am 30.03 2017 zum Gutachter .er meinte ich hätte ja nichts und ich könne 6std + arbeiten. habe mit hilfe vom vdk einspruch eingelegt .jetzt bekomme ich vom Arbeitsamt kein nahtlosgeld sondern Arbeitslosengeld und muss angebote annehmen obwohl ich zu hause nicht mal 2 std am stück mein haushalt machen kann. md vom Arbeitsamt meint ohne mich gesehen zu haben , es reicht nicht zum nahtlosgeld .was kann ich tun
Heike1963
Kündigung wg. Krankheit? Wie groß oder klein war die Firma?
Hattest du vorab eine REHA?
Meiner Meinung nach wirst du mit VDK und gut gemeinten Ratschlägen nicht weit kommen. Solltes du eine Voll-Rechtsschutzversicherung haben dann lass dich von einem Fachanwalt für Medizin-Arbeits-und Sozialrecht beraten. Danach entscheide wie du vorgehen willst.
Gutachter entscheiden oft nach Aktenlage, das war bei mir genauso. Oft sind diese Gutachter noch nicht mal Fachärzte. Leider ist es aber so, dass diese mit Ihrem erstellten Gutachten die Befunde von Fachärzten "abwerten" können. Es kann aber auch sein, dass deine Befunde nicht aussagekräftig genug waren. Für viele Erkrankungen gibt es zahlreiche Schlüssel und Unterbezeichnungen. Deshalb, wie vor, Rechtsberatung. Solltest du Mitglied bei VDK sein, dann probier dein Glück zunächst mal da.
Wünsche dir gute Besserung, viel Erfolg und eine gute Zeit
Viele Grüße
Wolfgang