Hallo Michaela,
du schreibst, das du einen GdB v. 40% hast, und im Januar eine Neufeststellung beantragt hast. Ist denn da schon was passiert? 50% machen sich bei einer Rentenprüfung sicher besser. Ich bin selber stark sehgeschädigt ( li.70% re.10%), keine Netzhautablösungen o.ä., bei mir machte es damals 10% aus ( ok, dafür musste ich meinen LKW- Führerschein abgeben ). Aber ok, steuerlich hat man ja auch Vorteile .
Ich wurde später als Bürokaufmann umgeschult, aber es hieß immer, das es nicht gesund wäre für meine Augen, darum würde ich es an deiner Stelle einfach mal versuchen, ob eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Schlimmer als eine Ablehnung (so wie in meinem Falle) kann es nicht werden, und ich denke, bei deinem Krankheitsbild könntest du sie durchbekommen.
Ich drück dir die Daumen, alles Gute
Liebe Grüße
Dietmar