Hallo Mimmi,
den Ausführungen von Frau Herbst kann ich mich nur anschließen:
Grundsätzlich ist Voraussetzung für eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Beitragszahlung. Bei der Erwerbsminderungsrente müssen Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit für mindestens 36 Monate (= 3 Jahre ) gezahlt worden sein, um einen Rentenanspruch zu haben. Zeiten der Pflege werden dabei berücksichtigt! Insoweit müsste man genau prüfen, ob die Wartezeit nicht doch erfüllt ist und ab welchem Zeitpunkt Erwerbsfähigkeit anzunehmen wäre!
Es lohnt sich vielleicht doch, diese Auskünfte der DRV einer kritischen Überprüfung zu unterziehen!