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EMR
Reihenfolge 

Verfasst am: 20.02.2013, 12:07
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo Mimmi,

den Ausführungen von Frau Herbst kann ich mich nur anschließen:

Grundsätzlich ist Voraussetzung für eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Beitragszahlung. Bei der Erwerbsminderungsrente müssen Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit für mindestens 36 Monate (= 3 Jahre ) gezahlt worden sein, um einen Rentenanspruch zu haben. Zeiten der Pflege werden dabei berücksichtigt! Insoweit müsste man genau prüfen, ob die Wartezeit nicht doch erfüllt ist und ab welchem Zeitpunkt Erwerbsfähigkeit anzunehmen wäre!
Es lohnt sich vielleicht doch, diese Auskünfte der DRV einer kritischen Überprüfung zu unterziehen!


Verfasst am: 20.02.2013, 11:12
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 7

Hallo Mimmi,
Ihre Situation wirkt sehr verzwickt und auch gut nachvollziehbar, wie hilflos Sie sich fühlen.
Mit den vorhandenen Informationen ist es für mich sehr schwierig klare Aussagen zu treffen.

Die Vorversicherungszeiten und auch die notwendigen 36 Monate Pflichtversicherung sind Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Dieser Anspruch erscheint bei Ihnen tatsächlich nicht zu bestehen.

Wenn eine Berufstätigkeit nicht möglich ist, können Sie nur Sozialleistungen beantragen.
Ein Anspruch auf leistungen muss vom Jobcenter (Arbeitslosengeld II) geprüft werden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute,
vieleGrüße
Heike Herbst


Verfasst am: 19.02.2013, 10:25
Dabei seit: 15.02.2013
Beiträge: 3

Hallo liebes Expertenteam,
ich bin w.50 und habe RA. Ich habe 3 Jahre meine Schwiegermutter gepflegt mit
Pflegestufe II und das letzte Jahr Stufe III. habe danach einen EMR Antrag gestellt 2008.
der auch bearbeitet wurde und sich mit Berufung ganze 4 Jahre hinzog.
Das Gericht hat mir dann ans Herz gelegt, ich soll doch ein halbes Jahr durchgehend in
phsychiatrischer Behadlung sein und dann noch einmal einen neuen Antrag stellen.
Das habe ich gemacht und habe einen neuen Antrag gestellt und jetzt kommts,
der Antrag wurde sofort abgelehnt, da ich nicht vor 61 geboren bin und keine 3 Jahre in
die Rentenkasse eingezahlt habe. Da war also der ganze Prozeß fürn ...!
Kein Mensch sagt einem, das man in die Rentenkasse einzahlen muß.
Ich wollte mich 'zig mal beim AA anmelden, da kam aber immer nur ich bin nicht vermittelbar,
habe einen Mann der verdient und ich sowieso nichts bekomme.
Antrag abgelehnt. Von daher also auch nicht rentenversichert.
Was soll ich jetzt tun? Die 3 Jahre bekomme ich doch garnicht zusammen.
Fühle mich total hilflos. Können Sie mir einen Rat geben?
Vielen Dank schon mal,
sagt mimmi




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