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Proxen-Saft. Wer hat Erfahrung mit der Kostenübernahme?
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 06.09.2004
Beiträge: 118

Die Rechtslage ist eindeutig für die Kostenübernahme des Proxensaft, also nicht zugunsten der Krankenkasse. Inwieweit man als Arbeitnehmer an seiner Kasse "hängen bleiben" muss- weiß ich nicht. Eigentlich dürfte auch das nicht möglich sein. Das verstöße ja gegen Rechte, die andere Arbeitnehmer haben. Aber wie gesagt, das müsste man erkunden, falls daran Interesse bestünde. In der Konversation mit Markus hier im Forum stehen die GRünde, warum Proxensaft bezahlt werden muss. Am wichtigsten dabei, es gibt kein anderes gleichwertiges Präparat. Weder Ibu noch Indometacin sind dem Naproxen gleich.
Ibu hat zwar den Vortel, dass man es an die Schmerzen anpassen kann, weil es eine kurze Wirkungsdauer hat, aber man muss es auch oft geben. Die Wirkungsdauer von Naproxen ist länger und dadurch reicht die 2-malige Gabe (morgens + abends). Das Indometacin ist stärker.
Dass der behandelnde Arzt nachgibt, erstaunt mich auch. Gerade bei Kindern sollte man doch bei dem Präparat bleiben, dass wirkt und gut vertragen wird, statt ohne Not zu experimentieren.
Würde mich freuen, zu hören, wie es weiter geht nd wiederhole mein Angebot der Unterstützung.
Schöne Pfingsttage, in Hamburg scheint schon wunderbar die Sonne, allerdings noch kühl
Claudia[b:2jukpt2u][/b:2jukpt2u]


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 19.02.2005
Beiträge: 43

Das gleiche Thema wird unter "www.rheuma-kinderklinik.de" im Forum behandelt. Wen es interessiert, der kann dort nachlesen, was Herr Dr. Michels ,Kinderarzt, der Kinderrheumatologie in Garmisch-Patenkirchen, zu den genannten Alternativen von Proxen, schreibt. Sabine


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 19.03.2005
Beiträge: 7

Liebe Eltern,

wer hat schon Erfahrungen gemacht bezüglich der Kostenübernahme für den Naproxensaft?
Bis Dezember letzten Jahres war die Regelung ja so, das der Proxensaft per Rezept verschrieben, von den Apotheken im Ausland bestellt wurde, sozusagen „reimportiert“ wurde, und die Kassen auch die Kosten übernommen haben.
Der Wirkstoff Naproxen wird in Deutschland hergestellt und hat hier auch die Zulassung in Deutschland bekommen, allerdings nur in der Tablettenform. Der Saft hat in Deutschland in Ermangelung von ausreichend durchgeführten klinischen Tests keine Zulassung erhalten. War der Firma Grünenthal wohl zu teuer, da sich mit dem Saft wohl zu wenig Umsatz machen lässt, die paar rheumakranken Kinder......
Seit Dezember sieht die Sachlage so aus, dass viele Kassen sich darauf berufen, dass es sich nun bei dem Saft um ein reimportiertes Medikament handelt und nun, Dank der Gesundheitsreform, nicht mehr die Kosten dafür übernehmen müssen.
Natürlich gibt es die Möglichkeit den Saft weiterhin auf Privatrezept aus dem Ausland zu bestellen, um dann zu versuchen die Kassen dazu zu bitten die Kosten zu übernehmen.
Bei uns steht nun ein Kassenwechsel der Kinder und meiner Frau an (Erziehungsurlaub ist nach 12 Jahren zu Ende) und ich habe schon mal bei der BKK angefragt, wie die denn zu Proxensaft stehen und man gab mir die Auskunft, dass, wenn der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der Gabe von Naproxensaft ausreichend begründet, man diesen Fall prüfen wird und eventuell die Kosten übernimmt.
Die andere Variante das Medikament zu wechseln halte ich nicht für ratsam. Weswegen sollte ich bei guter Verträglichkeit und erfolgreicher Behandlung mit meinem Kind irgendwelche Experimente durchführen???
Dr. Ganser wies uns auf die Möglichkeit einer Verordnung des Medikamentes hin, indem man eben hergeht und aus den in Deutschland zugelassenen Naproxentabletten in einer Apotheke einen Saft herstellen lässt. In diesem Fall, der Verordnug des Medikaments seitens des behandelnden Arztes müssen die Kassen die Kosten übernehmen.
Der Wirkstoff Proxen ist übrigens wasserunlöslich. Daher ist der Aufwand der Herstellung eben nicht ganz einfach und damit eben auch unter Umständen viel teurer als der originale Saft. Wenn man die Kassen auf diesen Umstand mal hinweisen würde, würden die vielleicht ja auch ein Einsehen haben, bzw. zur Vernunft kommen.
Wir die Familien, die Leistungsträger der Nation werden durch diese asoziale Gesundheitsreform ja schon genug gebeutelt und geschröpft, daher hier nun mein Aufruf, wendet Euch bitte mit diesem Problem an die Patientenbeauftragte und mailt Euer Anliegen. Anrufen unter der auf der Homepage angegebenen Telefon-Nr. hat keinen Sinn, da man da offensichtlich von einer Telefonhotline bewusst abgewimmelt wird.
Die Patientenbeauftragte Frau Helga Kühn-Mengel:
<!-- e --><a href="mailto:info@die-patientenbeauftragte.de">info@die-patientenbeauftragte.de</a><!-- e -->
Siehe auch: <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.patientenbeauftragte.de">www.patientenbeauftragte.de</a><!-- w -->

Die Schuld für dieses Chaos ist nicht bei den Kassen zu suchen sondern bei dem Gesetzgeber!
Liebe Eltern, lasst Euch nicht unterkriegen.

Gruss Markus


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 06.09.2004
Beiträge: 118

Hallo Markus,
die Problematik mit dem Proxensaft haben einige FAmilien zu spüren bekommen. Allerdings gibt es eine klare Gesetzesregelung nach der die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden müssen. Da heißt es unter anderem: "Wenn kein anderes, gleichwertiges Medikament zur Verfügung steht!"
Neben dem Naproxen gibt es nur noch Nurofensaft (Ibuprofen) dieser ist aber wirkungsärmer bzw. er wirkt evtl. bei einem Kind nicht. Das muss der Doc bescheinigen und schon wird bezahlt. In Bad Bramstedt haben wir damit keinerlei Probleme mehr. Sollte Dr. Ganser Fragen haben, sage ihm er könne sich an Dr. Küster wenden.
Trotzdem finde ich es gut, dass ihr euch so engagiert und Regelungen über die Patientenbeauftragte sucht. Gerade das ist ja auch einer der GRünde, warum Eltern rheumakranker Kinder sich zusammengeschlossen haben in der Deutschen Rheuma-Liga: Nur gemeinsam sind wir stark und wir kämpfen doch alle für das Gleiche- die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Kinder- oder?
Mit herzlichen Gute Nacht Grüßen Claudia


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 06.09.2004
Beiträge: 118

Hallo Markus,
hier noch die genauen Voraussetzungen für die Verordnung von Proxensaft auf Kassenrezept. Ich hatte sie neulich nicht "griffbereit".

Die Voraussetzungen für die Verordnung auf einem Kassenrezept sind:

- Das Präparat ist im Exportland als Arzneimittel zugelassen.

- Das Präparat ist nicht von den im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgelegten Ausschlusskriterien (Negativliste, apothekenpflichtig und nicht auf der Ausnahmeliste, Life-Style-Präparat) betroffen.

- Ein vergleichbares Arzneimittel mit deutscher oder EU-weiter Zulassung existiert nicht.

Frohe Ostern
Claudia




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