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Kündigung
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 04.07.2004
Beiträge: 3

Hallo,ich bin 44 Jahre alt und leide seit 2,8 Jahre an Arthritis Psoriatica, auch mit Entzündungen an den Sehnen der Hand (Strecksehnen) und der Archillissehne, was sehr weh tut. Seit 3 Wochen hab ich meinen 2. Schub. Vor 2,8 Jahren bin ich bei meinem neuen Job eingestiegen und bekam direkt nach ein paar Tagen meinen ersten Schub. Es gab damals Tumult bei der Arbeit, lange war es auf der Kippe, dass sie mich während der Probezeit nicht schmeißen. Bekam dann aber meinen Vertrag (Öffentl. Dienst) und arbeite nun seit diesem Jahr auch voll (100%). Bin seit dem ersten Schub zwar wegen Grippe krank gewesen aber sehr selten, hab gezeigt, dass ich arbeiten kann und alle waren zufrieden. Nun kam der 2. Schub und sit 3 Wochen bin ich krank. Am Telefon kam nun die Drohung, wenn es noch länger dauern würde, müsse ich mit Probleme von Seiten der Verwaltung rechnen. Kann das sein? Sie haben mir doch den Arbeitsvertag mit der Erkrankung gegeben, können sie mir nun so kommen? Wo sind meine Rechte. Ich bin nur 30% Behindert, also von daher keinen Kündigungsschutz.
Ich würde gerne wieder arbeiten, wenn es geht, kann aber bestimmte Tätigkeiten dann kurzfristig nicht übernehemn, werde mir vom Betriebsarzt ein Attest geben lassen, dass er mich dafür freistellt. ist das o.K.? MUß ich mit Schwierigkeiten rechnen? <!-- s:? --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_confused.gif" alt=":?" title="Confused" /><!-- s:? -->


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 12

Hallo liebe Renate, eine Kündigung wegen Krankheit ist nur dann möglich, wenn auf Grund häufiger kurzfristiger bzw. einer langandauernden Erkrankung eine Weiterbeschäftigung dem Arbeitgeber nicht zumutbar ist. Das ist dann der Fall, wenn auf Grund der Größe des Betriebes eine Verteilung und Umorganisation Ihrer Arbeit nicht oder nur sehr schwer möglich ist und auch in Zukunft häufige bzw. länerdauernde Erkrankungen zu erwarten sind. Das kann man bei der Diagnose cP so nicht einfach unterstellen. Mit einem GdB von 30 können Sie zu Ihrem besseren Schutz eine Gleichstellung beim Arbeitsamt beantragen. Dann können Sie wie einSchwerbehinderter nur mit Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden. Nachteil: Arbeitgeber wird dazu angehört! Überhaupt sollten Sie sich überlegen, inwieweit Sie hier vorpreschen. Vielleicht haben andere andere Erfahrungen gemacht? <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="" title="Cool" /><!-- s -->




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