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Befreiung von Rundfunk und Fernsehgebühr. Nur wie?
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 05.03.2006
Beiträge: 5

Hallo,
die Radio-Fernsehegebührenbefreiung wird lediglich den Leuten erteilt, die entweder [b:2x9jeai7]alleine[/b:2x9jeai7] auf Grund einer Sehbehinderung 60 % oder [b:2x9jeai7]alleine[/b:2x9jeai7] auf Grund einer Hörminderung 50% schwerbehindert sind.
<!-- s:!: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt=":!:" title="Exclamation" /><!-- s:!: --> Bei der dritten Möglichkeit muss ein Grad der Behinderung von mindestens 80 vorliegen und Du müsstest auf Grund Deiner Leiden [b:2x9jeai7]ständig [/b:2x9jeai7]gehindert sein, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen.
<!-- s:!: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt=":!:" title="Exclamation" /><!-- s:!: --> Der Gesetzgeber meint damit aber nicht, dass Du nicht mehr ins Kino kannst, oder kilometerlange Spaziergänge, sondern damit sind auch [b:2x9jeai7]alltägliche [/b:2x9jeai7]Wege, wie der Gang zum Arzt, ins Geschäft, zur Kirche gemeint. Die Gehbehinderung hat nichts damit zu tun, dafür wurde ja bereits das Merkzeichen G erteilt. Es gibt querschnittsgelähmte Rollstuhlfahrer, die trotzdem nicht das RF bekommen, weil Sie mit dem Rollstuhl oder mit Hilfe anderer Menschen noch in der Lage sind, das Haus zu verlassen. Du müsstest also ein Pflegefall sein, der aufs Fernsehen angewiesen ist. Ich hoffe, ich konnte Dir mit dieser Antwort behilflich sein. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="" title="Cool" /><!-- s --> Grüße Ursula


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 21.03.2006
Beiträge: 61

[quote="Linasorglos":fht4cdij]:cry:
Ich leide seit vielen Jahren an chronischem Polyarthritis. Fibromyalgie, Schiefhals etc. habe bedingt durch meine Krankheit einen Schwerbehindertengrad von 90 mit einem G. Mein Antrag auf Befreiung von Radio- und Fernsehgebühr wurde abgelehnt. Ich nehme seit vielen Jahren nicht mehr am öffentlichen Geschehen und somit am Leben teil. So daß ein Kinobesuch (z. B.) unmöglich ist, da ich kaum noch gehen kann.
Wer hat Erfahrung mit dem Befreiungsantrag? Ob posotiv oder negativ, ich freue mich über jede Nachricht.[/quote:fht4cdij]

Hallo

verstehe ich nicht. Schreibe einen Widerspruch an die GEZ und lege beglaubigte Kopie Deines Schwerbehindertenausweises bei.
Ich bin befreit aufgrund von Hartz IV aber das Versorgungsamt hat mich auch darauf aufmerksam gemacht (bei Antragstellung), dass man sich von Rundfunkgebühren befreien lassen kann.

Es kann aber auch sein, dass der GEZ durch die vielen HartzIV-Empfänger genötigt sieht, die Befreiungen einzuschränken. Denen fehlen jetzt einige Millionen Budget dadurch!!

Vielleicht ist es eine freiwillige Leistung, die die jederzeit zurück ziehen konnten!!


Liebe Grüße und eine schmerzfreie Zeit
wünscht
Cassandra
[url=http&#58;//www&#46;rheuma-info-forum&#46;de:2fmxa685]Rheuma-Info[/url:2fmxa685]


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 21.03.2006
Beiträge: 61

Wenn Du also unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegst, bist Du auch befreit. Aber ich kann Dir nicht erklären wie Du das rausbekommen kannst. Früher waren glaube ich Sozialhilfe-Empf befreit, die sind durch Hartz-IV-Empf abgelöst.

Gehe mal zum Sozialverband VdK, ich glaube die können Dir was sagen.
Beratung ist kostenlos, nur wenn die was schreiben, kostet es Geld.


Liebe Grüße und eine schmerzfreie Zeit
wünscht
Cassandra
[url=http&#58;//www&#46;rheuma-info-forum&#46;de:2fmxa685]Rheuma-Info[/url:2fmxa685]


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 27.03.2005
Beiträge: 17

hallo,
ich habe heute im Internet gelesen, das Du ein "RF" im Behindertenausweis stehen haben mußt, um von den Rundfunkgebühren befreit zu werden. Du kannst dies beim Versorgungsamt beantragen. Alles, alles Gute für Dich!!!!!!!
Gruß Westi


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 21.08.2005
Beiträge: 4

<!-- s:cry: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt=":cry:" title="Crying or Very sad" /><!-- s:cry: -->
Ich leide seit vielen Jahren an chronischem Polyarthritis. Fibromyalgie, Schiefhals etc. habe bedingt durch meine Krankheit einen Schwerbehindertengrad von 90 mit einem G. Mein Antrag auf Befreiung von Radio- und Fernsehgebühr wurde abgelehnt. Ich nehme seit vielen Jahren nicht mehr am öffentlichen Geschehen und somit am Leben teil. So daß ein Kinobesuch (z. B.) unmöglich ist, da ich kaum noch gehen kann.
Wer hat Erfahrung mit dem Befreiungsantrag? Ob posotiv oder negativ, ich freue mich über jede Nachricht.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 25.02.2006
Beiträge: 8

Soweit ich weiß, wird man nur von Radio- und Rundfunggebühren befreit, wenn man entweder Blind oder Taub ist.

Viele Grüße
Sternchen




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