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Möglichkeit Verschlechterungsantrag bei Behinderungsgrad 40
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 01.06.2010
Beiträge: 9

Natürlich einen Verschlechterungsantrag stellen.
Es werden auch mehrere Krankheitsbilder ( Erkrankungen ) nebeneinander berücksichtigt.
Falls eine Ablehnung erfolgen sollte, innerhalb der nächsten vier Wochen Widerspruch einlegen und den entsprechenden Arzt nochmal konsultieren. Evtl. neuer Befundschein und eingehender begründet.
Und einen Blick in die " versorgungsmedizinischen Grundsätze " werfen.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.10.2009
Beiträge: 8

Hallo,

auch ich rate dringend, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen und ggf. Widerspruch zu erheben. Mindestens ein GdB von 50 muss drin sein und der ist entscheidend, ggf. die Vorteile im Berufsleben nutzen oder wenn erforderlich eher einen Rentenantrag stellen zu können. Der Kampf lohnt sich allemal.

Viel Glücl
Barbara Markus


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 18.07.2005
Beiträge: 1

Für die Folgen zweier Schlaganfälle, eines Herzschadens mit Vorhofflimmern und starken Rhythmusstörungen sowie einer Schulterfunktionsstörung wurde mir Ende 2004 ein Behinderungsgrad von 40 zugesprochen. Seit Mai 2005 leide ich unter einer sehr schmerzhaften Polymyalgia rheumatica. Dies bedeutet, bedingt durch die damit verbundene Morgensteifigkeit von manchmal mehreren Stunden, dass ein halbwegs normaler Tagesablauf erst ab dem späten Vormittag beginnt. Hauptsächlich betroffen von der Morgensteifigkeit sind die beiden Arme und Hände, was sich auch erschwerend auf die einfache Tätigkeit Frühstück auswirkt. Wie stehen die Chancen eines Verschlechterungsantrages. Bin zur Zeit noch berufstätig, aber krank geschrieben und werde mit hohen Dosen Cortison behandelt. Diese Behandlung hatte auch schon Erfolg aber bisher keine spürbaren Verbesserungen bei dieser Morgensteífigkeit.
Danke für eine Antwort !




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