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EU-Rentenantrag und Widerspruch abgelehnt. Klage läuft.
Reihenfolge 

Verfasst am: 05.12.2017, 09:06
Dabei seit: 23.11.2017
Beiträge: 13

Vielen Dank für ihre schnelle und ausführliche Antwort. Eine Frage hätte ich da noch. Ich habe im Januar einen Termin in einer Schmerzambulanz in einer Klinik. Dort war ich vor 3 Jahren bereits stationär. Ich habe nun des öfteren gelesen, dass so ein Termin bei einer Schmerzklinik das Verfahren noch weiter verzögert. Aber andererseits erhoffe ich mir dort eine Medikamenteneinstellung und multimudale Therapie, die mich zumindest einigermaßen durch die Nacht kommen lässt.


Verfasst am: 23.11.2017, 16:47
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo Sybille222,
die Verzögerungen in dem Verfahren sind für Betroffene sehr schlimm, aber oft nicht zu vermeiden, da Fristen einzuhalten sind, das Sozialgericht Befunde der behandelnden Ärzte beiziehen muss und jede Begutachtung zu weiteren nicht unerheblichen Verzögerungen führt, weil Akten evrsendet werden müssen, Gutachtentermine abgewartet werden müssen und das Gutachten selbst auch erst erstellt werden muss. Insoweit hätten Sie nur dann ein Rechtsmittel, nämlich die sogenannte Untätigkeitsklage, wenn 6 Wochen überhaupt nichts gemacht wird! Damit ist aber auch noch nicht Ihr Problem gelöst. Solche Vorfälle anlässlich der Begutachtung sollten in einem Schriftsatz an das Gericht aufgeführt und möglichst damit das Gutachten (wenn negativ) als fachlich unzureichend entwertet werden. Auch muss dann geprüft werden, ob überhaupt der fachlich richtige Gutachter beauftragt wurde (z.B. könnte ich mir vorstellen, dass evtl zusätzlich ein Schmerzspezialist beauftragt werden müsste. Also Einwände gegen das Gutachten erheben, auf weitere Begutachtung auf dem jeweiligen Fachgebiet drängen und schließlich haben Sie noch die Möglichkeit ein eigenes Gutachten nach § 109 SGG in Auftrag zu geben! Nachteil: Das müssen Sie bezahlen, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben (Kosten ca. 2.000,00 €, je nach Umfang). Eine andere Möglichkeit wäre, über einen Rehaantrag zu einer ausführlichen Befunderhzebung zu kommen. Zuständig wäre für Sie die Rentenversicherung. Da das Krankengeld zum 1.1.18 ausläuft, bleibt Ihnen derzeit nur das Arbeitslosengeld I. Ich würde jetzt die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit nicht fürchten. Ich denke, dass Sie bei Ihrem Gesundheitszustand sowieso kein Arbeitgeber einstellt...


Verfasst am: 23.11.2017, 16:31
Dabei seit: 23.11.2017
Beiträge: 13

Ich bin 50 Jahre und habe im Mai letzten Jahres die EU-Rente beantragt. Ich leide s. 17 Jahren an Rheuma. Vor 8 Jahren kam noch eine axiale und periphere Spondyloarthritis psor. dazu und s. 2 Jahren eine Polymyalgie Rheumatica, die leider erst spät behandelt wurde. Dazu kommt hoher Blutdruck, eine immer wieder aktive Borreliose, starker Tinnitus, Schwindel, Erschöpftheit, Krankheitgefühl und schubweise starke Hautrötungen und Schwellungen im Gesicht, Dekoltee, Beinen und Händen. Ausserdem leide ich en einer chronisch manifestierten Fibromyalgie. S. 1,5 Jahren ist meine Erkrankung sehr aktiv und schwe therapierbar, deshalb konnte ich die Arbeit im Büro nicht schaffen und auch die Arbeit zu Hause bieb liegen. Mein Antrag wurde abgelehnt. Nach dem Widerspruch mußte ich zu 2 Gutachtern. Beide waren schon fortgeschrittenen Alters und liesssen mich 2 Std. in Unterwäsche warten. Antworten sollten in einem Satz abgehandelt werden und die Biologicals, die ich bekomme kannten sie auch nicht. Auf meine Schmerzen und anderen Symptome wurde nicht eingegangen. Ich bekam wieder eine Ablehnung. Mein Rheuma und die Schmerzen wurden nicht berücksichtigt. Ich reichte über den VDK Klage ein. Nun war ich wieder bei einem Gutachter (Rheuma, Internist) und muss noch zu einem 2. (Orthopäde, Rheumatologe) Auch hier wurden nur allgemeine Untersuchungen, die jeder Internist macht getan und auf meine Schmerzen und Gelenksveränderungen nicht eingegangen. Fakt ist, dass ich immer Schmerzen habe. Die Hände sind so dick und rot, dass ich vor Schmerzen weinen könnte. Regelmäßig komme ich tagelang nicht mehr ohne Hilfe aus dem Bett und kann nicht gehen. Anziehen und waschen schon garnicht. Hausarbeiten bleiben liegen. Die Muskeln sind brett hart. Nachts schlafe ich nur 3 Std.und dann fangen die Schmerzen wieder an. Ich kann einfach nicht mehr und bin einfach nur froh, dass ich noch lebe.Soziele Kontakte sind auch fast auf 0 geschrumpft. Meine Hobbys gehe ich s. 3 Jahren nicht mehr nach. Nun läuft das Krankengeld am 1.1.2018 aus und ich hab mich schon bei der Arge gemeldet. Die zahlen nicht gem. § 145 Nahtlosigkeitregelung. Ich bekomme normales Alg 1 und stehe noch 15 Std. für leichte Tätigkeitkeiten dem Markt zur Verfügung. Dort muß ich auch noch zum ärztlichen Dienst und kämpfen. Wie kann ich vorgehen, wenn sich das ganze Verfahren noch länger herauszögert?




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