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Keine Kostenübernahme der DRV für Hilfsmittel am Arbeitsplatz / Kollagenose
Reihenfolge 

Verfasst am: 21.08.2016, 12:12
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo TanjaJ, Deine Frage gibt mir Gelegenheit etwas Grundsätzliches zu sagen: Eine rheumatische Erkrankung bedeutet nicht automatisch, dass damit auch bestimmte Ansprüche, z.B. auf Hilfsmittel, Reha, andere Maßnahmen zur Teilhabe verbunden sind. Jeder Antrag muss individuell begründet werden und es muss eine Indikation hierfür vorliegen. Mir scheint, dass der Antrag ohne Kenntnis der rechtlichen Voraussetzungen ins Blaue hinein gestellt wurde, anders kann ich mir die Begründung der Ablehnung nicht erklären. Voraussetzungen für die Teilhabeleistungen durch die Rentenversicherung ist eine Gefährdung bzw. Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit, dazu muss aber im Antrag etwas gesagt werden! Andernfalls erfolgt die Ablehnung und zwar zu Recht. Eventuell besteht aber auch die Möglichkeit, über das Integrationsamt eine behindertengerechte Ausstattung am Arbeitsplatz zu erhalten bzw. über die Krankenkasse bestimmte Hilfsmittel. Sollten Sie Widerspruch einlegen, dann auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen und darum bitten, die entscheidungserheblichen Befunde und die Stellungnahme des med.Dienstes in Kopie gegen Kostenerstattung sich zusenden lassen, nur so können Sie/ Ihr Arzt/Ihr Rechtsberater die Gründe für die Ablehnung nachvollziehen.


Verfasst am: 19.08.2016, 09:19
Dabei seit: 03.05.2015
Beiträge: 7

Guten Tag,
vor knapp 3 Jahren wurde bei mir (42) eine undifferenzierte Kollagenose diagnostiziert. Ich nehme seither Medikamente (Cortison und Quensyl, bei Bedarf Novalgin), wobei die Schmerzen sich immer mehr ausweiten (vor allem Ellenbogen, Handgelenke, Fingergelenke, aber auch Muskelschmerzen). Angestellt bin ich in der Firma meines Mannes als Pädagogin. Meine Arbeitszeit besteht (bzw. bestand) etwa zur Hälfte aus Büro-Tätigkeiten, zur anderen aus Kundenterminen vor Ort (Schulungen, aber auch Auslieferungen von Hilfsmitteln, die bis zu 20 kg wiegen). Wir haben nun einen Teil meiner Tätigkeit schon an meine Erkrankung angepasst (ich mache kaum noch Auslieferungen; wir haben ein Automatikfahrzeug, da ich oft wegen der Schmerzen nicht mehr schalten konnte; angepasste Arbeitszeiten wegen häufiger Erschöpfung; weniger Kundenkontakte, vor allem in der Erkältungszeit, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren etc.).

Nun habe ich bei der DRV einen Antrag auf Arbeitshilfen gestellt (Diktiersoftware, Handauflage, ergonomische Tastatur, Stehhilfe etc.), um mir die Büroarbeit zu erleichtern. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass meine Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert wäre, da ich eine Beschäftigung als Diplom-Pädagogin weiterhin ausüben könnte. Die Hilfsmittel sind nach Meinung der DRV für eine Tätigkeit als Diplom-Pädagogin nicht erforderlich.

Macht in diesem Fall ein Widerspruch Sinn? Falls ja, wie begründe ich diesen? Kann ich darauf hinweisen, dass ich sonst meine Tätigkeit nicht dauerhaft ausführen kann? Ich hatte bereits andere Pädagogen-Stellen, bei denen die Büroarbeit immer mit zum Arbeitsbereich gehörte, so dass dies eigentlich nichts arbeitsplatzspezifisches ist.

Ich wäre für eine Einschätzung Ihrerseits dankbar.




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