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Schwerbehindertenausweis bantragen Erfahrungen ??
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 10.02.2005
Beiträge: 6

hallo

danke erstmal für deine antwort!!
ich werde mich mal im rathaus erkundigen !!
aber zu dem thema "wir müssen uns beweisen "habe ich eine andere meinung!!!
ich muss niemanden etwas beweisen nur weil ich cp habe!!ich finde man sollte immer versuchen auch aus einer schlechten situation (unsere erkrankung) das beste mit allen möglichen mitteln herauszuholen !!da finde ich das man es durchaus versuchen kann auch durch solche möglichkeiten wie das beantragen eines B-Ausweis an eine arbeitsstelle zu kommen...ist doch ganz normal!?!

viele grüsse marko


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 3

Hallo Marko,

einen Antrag auf Schwerbehinderung stellt man beim Versorgungsamt, man kann sich die Unterlagen von der Gemeindebhörde auch zukommen lassen. Alle zwei Jahre kann man dann einen Verschlechterungsantrag stellen.

Ich habe einen Ausweis und konnte daher auch eine Rehaumschulung machen, allerdings wie es mal mit einem Job aussieht, das steht noch in den Sternen.

Ich bin auch der Meinung, ob krank oder noch kränker, man muss sich für das was einem zusteht einsetzen. Ich kann nicht wie eine Gesunde arbeiten und powern und so behandelt werden wenn ich krank bin. Wir suchen uns doch nicht die Krankheiten aus, wir müssen lernen damit zu leben und das Beste daraus zu machen!!!!

Viele Grüße Manuela


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 1

Hallo Marko,
vor 3 Jahren ist bei mir die Fibromyalgie diagnostiziert worden. Bin 41 Jahre alt und hatte schon etliche Jahre vorher damit zu tun. Den Antrag beim Versorgungsamt habe ich letztes Jahr gestellt und binnen 4 Wochen schon Antwort. 30% sind anerkannt worden.
Das Arbeitsamt hat mir übrigens dazu geraten. Die Aussichten auf eine Vollzeitstelle sind deshalb leider nicht besser geworden. Viele Arbeitgeber scheuen sich einen "Schwerbehinderten " einzustellen. Angeben muß man das auch nur wenn man gefragt wird ob eine Behinderung vorliegt. Es aht seine Vor- und Nachteile. Überlege dir gut ob du es auf diese Weise machen willst. Mehr als einen anderen Kündigungsschutz hast du sowieso nicht.

Viele Grüße gabyn


gabyn


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 08.11.2004
Beiträge: 18

[quote="Manuela B.":u29cyo6p]... Alle zwei Jahre kann man dann einen Verschlechterungsantrag stellen....[/quote:u29cyo6p]

Hallo,

soweit mir bekannt ist gibt es keine zeitliche Begrenzung. Sobald eine weitere Krankheit dazugekommen ist oder sich eine verschlechtert hat kann man einen Änderungsantrag (Verschlimmerengsantrag) stellen.

Hier noch ein paar Infos
[quote:u29cyo6p]Über das endgültige Ergebnis erteilt das Versorgungsamt dann einen Bescheid, mit dem die Behinderung, der GdB und die gesundheitlichen Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt werden. Schwerbehinderte Menschen sind diejenigen, bei denen ein GdB von mindestens 50 festgestellt ist und die im Bundesgebiet leben oder arbeiten. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis.

Was sind Nachteilsausgleiche ?

Die Feststellung durch die Versorgungsverwaltung ist Voraussetzung für den Ausgleich von Nachteilen, die (schwer-)behinderten Menschen gegenüber Gesunden zustehen und die andere Stellen (als die Versorgungsverwaltung) gewähren:

· Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen haben an Ihrem Arbeitsplatz einen speziellen Kündigungsschutz. Insbesondere kann der Arbeitgeber nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes (einer Abteilung des zuständigen Landschaftsverbandes) kündigen.

· Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz für die behinderten Menschen, die auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden

· Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen erhalten einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen jährlich

· Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente früher in Anspruch nehmen

· Behinderte Menschen können Steuerermäßigungen beanspruchen

· Weitere Nachteilsausgleiche bestehen in der Möglichkeit, unentgeltlich im Personennahverkehr befördert zu werden, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden und/oder verbilligte Eintrittspreise für diverse Veranstaltungen (Sport, Kultur etc.) zu erhalten.[/quote:u29cyo6p]

Liebe Grüße
Felix
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Grüße
Felix

unser Forum -&gt; [url=http&#58;//www&#46;fibromyalgie-treffpunkt&#46;de/:2t36jr4w]www.fibromyalgie-treffpunkt.de[/url:2t36jr4w]


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 10.02.2005
Beiträge: 6

Hallo,

ich habe mal eine allgemine Frage!!!
Ich habe seit ca. 4 Jahren CP und würde gerne einen "Schwerbehindertenausweis" beantagen das hat folgenden Hintergrund:

Ich werde im Sommer 2005 meine Ausbildung als Kaufm. in der Grundstücks und Wohnungswirtschaft abschließen und versuche jetzt mit einem Schwerbehindertenausweis an einen guten Job (über die Behindertenschiene) zu kommen !!

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht ?Wo muss ich den beantragen?habe durch den erhalt des Ausweises irgendwelche Nachteile??

Über ein paar Infos würde ich mich freuen!

Marko


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58

Hallo Marko!

Ich hatte mir diese Sache mit dem Behindertenausweis auch schon überlegt, nämlich wegen Krankengymnastik, damit ich nicht diese Pause einhalten muss.
Ich bin also aufs Rathaus gegangen und habe so ein Antragsformular abgeholt. Als ich das daheim durchgelesen hab, hat mich der Schlag getroffen. Man muss, auf gut Deutsch gesagt, schon halb hinüber sein, um so einen Ausweis zu bekommen.
Und noch was: soetwas zu beantragen, nur damit du an einen "guten Job" kommst, find ich arm. Wir - und damit meine ich diejenigen, die von dieser Krankheit betroffen sind - müssen den "Gesunden" zeigen, dass wir das gleiche können wie sie. Dazu braucht man keinen Behindertenausweis.
Außerdem ist Rheuma keine Behinderung, wenn man weiß, wie man damit umgeht.

pinklady




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