Hallo Stephanie,
sorry, das ich erst jetzt schreibe.
Aus meiner Erfahrungen, wo ich seit 01.01.1988 gemacht habe, kann ich dir einiges sagen.
Grundsätzlich ist das deine Persönliche Entscheidung, was du deinem Chef sagst!!.
Ich für mich, würde nichts darüber sagen, erst wenn du den GdB Ausweis in der Tasche hast!!.
Wenn du es danach machen möchtest, kannst du es mitteilen!!!.
[size=]Hinweis:[/b][/size]
[b]Aber ganz wichtig auch für dich.
Nur dass du einen GdB Ausweis hast mit Prozenten z.B. 50%, sonst nichts dazu sagen.
Jeder Arbeitgeber/in in ( D. ) darf die Erkrankungen oder Die Diagnosen nicht erfahren, wenn der ( AG ) es doch noch verlangen ( sollte ), auch durch die Blume, macht er sich sogar Strafbar. Einzelheiten darf er nicht abfragen, machen manche aber einfach.
Darum sollte ein Arbeitnehmer/in mit Handicaps einen Vertrauten Menschen egal welche das sind wie z.B. Kollegen/in, Ehemann, Ehefrau, Lebenspartner/in, Freund/in, Familie angehörigen mitnehmen zum ersten Gespräch beim abgeben des GdB Ausweises ( Original ) zum kopieren für die Firma. Meine Erfahrung.
Den ( Original ) GdB Ausweises, kriegt ihr wieder zurück!.
Noch was, du solltest dir ( euch ) einen Ordner machen wo die Sachen drin sind, und die Erste Seite Kopieren, für diverse Behörden und deinen ( AG ). Oder
mal andere Ämter oder Reha oder Rentenversicherung.
Wenn der ( AG ) den Bescheid haben will, dann nur die Erste Seite ( in Kopie ),
falls er ( AG ) einen Antrag stellen würde, für diverse Hilfsmitteln oder sonstiges, braucht er ( AG ) die Kopie der ( Ersten Seite ). Beispiel Anpassung Arbeitsplatz.
Der Grund dafür ist ganz einfach, auf der erste Seite steht die komplette Nummer, wo er ( AG ) braucht um deine ( eure ) Antrag zu ( diversen Hilfsmitteln ) stellen zu können.
Wenn du noch Fragen hast immer gerne.
Gruß wessi
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk das jedem, jederzeit genommen werden kann.
( Richard von Weizsäcker )
Ich Kämpfe für die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit ).