Die Ablehnung tut mir natürlich sehr Leid.
Bei einem Antrag auf Rente werden eigentlich als erstes der Anspruch auf Grund der Vorversicherungszeiten geprüft. Die fehlende Vorversicherungszeit hätte derAblehnungsgrund des ersten Rentenantrages sein müssen. Deshalb würde ich mich nochmals mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen und das Versicherungskonto erneut prüfen. Die Frage ist: sind Kinererziehungszeiten, Ausbildungszeiten und alle versicherungspflichtigen Abeitsverältnisse bezog Deine Schwiegermutter Leistungen aus der
Pflegeversicherung?
Es ist ein wenig aufwendig aber vieleicht lohnt es sich.