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medi.Reha bei Teilerwerbsminderungsrente unbefristet
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 14.02.2004
Beiträge: 41

Hallo alle zusammen,

ich (35 und seit 1998 CP) hab gerade den Antrag für eine medizinische Reha ausgefüllt und im Internet gefunden, dass die Reha von der BFA nicht bewilligt wird, wenn man Leistungen bis zum Beginn der Altersrente bezieht.

Jetzt überleg ich mir, ob ich den Antrag überhaupt einreichen soll. Ich hab seit 2009 eine unbefristete Teilrente (50 %) wg. Erwerbsunfähigkeit. Außerdem arbeite ich im Moment wg. Elternzeit sowieso nur 4 h pro Woche. Mein FA hat die Reha verordnet, weil man nun festgestellt hat, dass mittlerweile auch die BWS betroffen ist und ich wg. meiner beiden Kleinkinder (Zwillinge, 2,5 Jahre) mich seit deren Geburt kaum um die Krankheit "kümmern" kann. Trotz MTX und Enbrel schreitet die Krankheit fort und ich sollt mal wieder richtig auf den Kopf gestellt und therapiert werden. Meine erste und letzte Reha war 2003.

Hat jemand in gleicher/ähnlicher Konstellation eine Reha bewilligt bekommen?

Vielen Dank schon einmal und LG Bianca


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 15.08.2006
Beiträge: 478

Hallo,

wenn Du eine unbefristete EU- Rente beziehst, dann ist nicht mehr die Rentenversicherung für die Kostenübernahme einer Rehamaßnahme zuständig, sondern die Krankenkasse. Wie es allerdings bei einer Teil- EU ist, wenn Du ja noch in die Rentenkasse einzahlst, das musst Du individuell mit Rentenversicherung und Krankenkasse abklären.
Es geschieht aber leider immer wieder, dass die Reha einfach nur abgelehnt wird, wenn eine Rente bezogen wird, egal ob unbefristet oder nicht, und das ist nich korrekt! Daher empfiehlt es sich, wenn man sich vorsichtshalber immer noch einmal zusätzlich erkundigt.

Viel Erfolg und Grüße,

gamü




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