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Schwerbehindertenausweis und Arbeit
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58

Hallo!
Ich habe eine Frage zum Thema Schwerbehindertenausweis, weil ich vor der Entscheidung stehe, ob ich einen beantragen soll oder nicht. Ich habe unterschiedliche Aussagen dazu gefunden, ob man bei einer Bewerbung die Schwerbehinderteneigenschaft angeben muss. Wenn man das müsste, wäre das für mich ein klares Argument, keinen Ausweis zu beantragen, da ich denke, dass bei vielen Arbeitgebern die Bewerbung eines Behinderten keine Aussicht auf Erfolg hat. Kann jemand diese Frage zuverlässig beantworten?
Danke!
Obelix


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.10.2009
Beiträge: 8

Hallo,

meines Wissens muss man eine Schwerbehinderung angeben, wenn diese direkte Auswirkung auf die zu übernehmende Arbeit hat. Ansonsten ist eine Frage nach einer Schwerbehinderung nicht zu beantworten.
Bei "großen" Arbeitgebern, wie z.B. Behörden, erhöht eine Schwerbehinderung bei gleicher Qualifikation eher die Chancen, weil solche Arbeitgeber immer einen gewissen Prozentsatz an Schwerbehinderten beschäftigen müssen oder eine Ausgleichszahlung zu leisten haben.
Ich bin der Ansicht, dass ein Antrag eigentlich immer sinnvoll ist, bringt er doch zumindest eine finanzielle Hilfe zum Ausgleich der Kosten, die man durch eine chronische Erkrankung oder durch entsprechende Einschränkungen im Alltag hat. Ob man dann das Vorhandensein eines Schwerbehindertenausweises an "die große Glocke" hängen sollte, muss jeder für sich entscheiden.

Viele Grüße
Barbara Markus


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 15.08.2006
Beiträge: 478

Hallo Obelix,

nein, Du musst den Schwerbehindertenausweis bei Deinem AG nicht vorlegen, es sei denn, Deine Arbeitskraft wird durch Deine Behinderung beeinträchtigt. Wenn du 50 % GdB (Grad der Behinderung) bekommen hast, hast du einige Erleichterungen, z. steuerliche, je nach Grad der Behinderung gestaffelt, Du bekommst 5 Urlaubstage extra und brauchst keine Überstunden leisten, die beiden letzteren Punkte zählen natürlich nur, wenn Du die Behinderung beim AG angegeben hast. Die steuerliche Ersparnis kannst Du im Steuerausgleich geltend machen. Zudem bekommst Du bei einigen öffentlichen Eintritten Ermäßigung, z.B. Schwimmbad, Kino, Theater Konzerte, Museum etc.
Sehr häufig muss man Widerspruch einlegen, da der wirkliche Krankheitszustand mit all seinen Funktionseinschränkungen nicht immer ausreichend berücksichtigt worden ist. Hilfestellung bekommst Du da bei den Sozialverbänden VdK oder SVD (gegen Mitgliedschaft), oder auch von Selbsthilfegruppen.

Viele Grüße,

gamü




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