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off-label-use und Churg-Strauss-Syndrom
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 25.02.2009
Beiträge: 1

Hallo Mindelbaum,

ob die Krankenkasse die Kosten in so einem Fall übernimmt ist schwer zu sagen. Wichtig wäre erstmal zu klären, ob Ihr Arzt das Medikament verschreiben würde. Dann ist wichtig zu klären, welche Behandlungsmethoden es für Chung-Strauss überhaupt gibt (ich bin Anwalt, kein Mediziner), aus welchen Gründen die bei Ihnen keine oder keine gute oder durch zu starke Nebenwirkungen geprägte Wirkungen zeigen. Der nächste schritt wäre die Klärung der Frage: Wie sind die Erfolge von TNF-alpha-Blockern bei Chung-Strauss dokumentiert? Was für Studien gibt es? Kann man von einem Konsens in FAchkreisen sprechen, dass das eine aussichtsreiche Therapie ist? Wenn all das positiv beantwortet ist, könnten Sie einen Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse stelle, gegen den BEscheid, wenn er ablehnen ist, könnten Sie Widerspruch einlegen und ggf. dann Klage beim Sozialgericht erheben. Den Widerspruch empfehle ich schon anwaltlich beraten einzulegen (bitte ein Medizinrechtsspezialist), weil man nur so sehen kann, ob es rechtlich in Ihrem Fall Aussichten auf Erfolg hat. Der Schlüssel des Ganzen ist auf jeden Fall auch eine gute Dokumentation und Darlegung Ihres Falles.

Beste Grüße
Dr. Oliver Tolmein


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 03.03.2009
Beiträge: 12

Hallo,
ich habe gehört, dass bei Churg-Strauss-Syndrom TNF-alpha-Blocker wirksame Ergebnisse zeigen. Nun gehört allerdings dieses Medikament nicht routinemäßig zur Standardmedikation. Würde nun die Krankenkasse die Kosten für eine solche Therapie trotzdem übernehmen? Wie ist normalerweise die vorgehensweise in derartigen Fällen?

Oder vielleicht hat jemand vielleicht schon Erfahrung damit?

Danke und Grüße
mindelbaum




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