Ich habe vor 1 1/2 JAhren einen Grad der Behinderung von 40 % erhalten, und zwar für
1. Schwerhörigkeit Ohrgeräusche, Schindel
2. Selleische Störung, Somatisierungschmerz
3. Funktionsstörung der Fingergelenke (Arthrose)
Berücksichtigt wurde jedoch nicht, daß ich auch im Schreiben der Rheumatologin eine Großzehengelenksarthrose recht beton mit Knochenverkalkungen im Bereich der Kapsel habe, Hallux u. valgus HAmmerzehfehlstellung.
Heute war ich beim Orthopäden, da ich ebenfalls seit ca. 2 Jahren an beiden Daumenballen Schmerzen habe. Es sei eine Rhizarthrose in den Daumen. Ich habe zunächst Spritzen bekommen. Dieses wurden auch bereits im bericht der Rheumatologin erwähnt.
Ausserdem habe ich seit 2 Jahren Epidondylitis (Golfarme) in beiden Ellenbogen. Bisher hat keine Therapie geholfen.
KAnn ich hirauf einen Verschlimmerungs-(Änderungsantrag) stellen oder werden diese Dinge bei der Behinderung nicht berücksichtigt.
Auch habe ich gelesen, daß z.B. Epikondylitis als Berufskrankheit nach 2101 gewertet wird. Können Sie da etwas zu sagen. Ich bein bereits seit 2 JAhren krank bzw. arbeitslos, weil mir auchbestätigt wird, daß ich damti nicht an Büromaschinen arbeiten kann. HAbe 43 JAhre gearbeitet. Eine EU-Rente wurde bisher abgelehnt, obwohl mann mich als Sekretärin nur als utner 2 Stunden arbeitsfähig hält. Als Industriekauffrau kann ich aber über 6 Stunden angeblich arbeiten. (Ich bin 58 ) Vielen Dank für eine Antwort. betina