Sehr geehrter Herr Börner,
Ihre Fragen sind bezüglich der Vorteile, die sich durch den Schwerbehindertenausweis
ergeben, umfassend unter 2.2. in der Broschüre der Rheumaliga "Ihre Rechte im Sozialsystem" beantwortet. Inwieweit Arbeitnehmer möglicherweise den Schritt, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, scheuen, kann Ihnen vermutlich RA M. Schoeler als Justitiarin einer Selbsthilfeorganisation umfassender beantworten. Mein persönlicher Eindruck ist, daß dies eher nur jüngere Arbeitnehmer scheuen. Mir ist keine
Untersuchung über den Kenntnisstand der Bevölkerung zum SGB IX bekannt, sehr wahrscheinlich sind Ihnen aber auch hier die täglichen Erfahrungen von RA Schoeler hilfreich. Mein Eindruck ist, daß nur partielle Aspekte wie Kündigungsschutz, Vorteile bei aG (außergewöhnlich gehbindert) wie Parkerleichterungen und inzwischen auch Ermäßigung bei Zuzahlungen (Krankenkasse) bekannt sind.
mit freundlichen Grüßen
E. Edelmann
Dr. Edmund Edelmann
Rheumatologische Schwerpunktpraxis
Bad Aibling