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Vorteile Schwerbeschädigten-Ausweis
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 12

Sehr geehrter Herr Börner,
Ihre Fragen sind bezüglich der Vorteile, die sich durch den Schwerbehindertenausweis
ergeben, umfassend unter 2.2. in der Broschüre der Rheumaliga "Ihre Rechte im Sozialsystem" beantwortet. Inwieweit Arbeitnehmer möglicherweise den Schritt, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, scheuen, kann Ihnen vermutlich RA M. Schoeler als Justitiarin einer Selbsthilfeorganisation umfassender beantworten. Mein persönlicher Eindruck ist, daß dies eher nur jüngere Arbeitnehmer scheuen. Mir ist keine
Untersuchung über den Kenntnisstand der Bevölkerung zum SGB IX bekannt, sehr wahrscheinlich sind Ihnen aber auch hier die täglichen Erfahrungen von RA Schoeler hilfreich. Mein Eindruck ist, daß nur partielle Aspekte wie Kündigungsschutz, Vorteile bei aG (außergewöhnlich gehbindert) wie Parkerleichterungen und inzwischen auch Ermäßigung bei Zuzahlungen (Krankenkasse) bekannt sind.
mit freundlichen Grüßen
E. Edelmann


Dr. Edmund Edelmann
Rheumatologische Schwerpunktpraxis
Bad Aibling


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 12

Hallo Markus Börner,
in der Tat ist, wie Hr.Dr.Edelmann schon andeutete, das Thema Schwerbehindertenausweis ein sehr vielschichtiges. Neben den bekannten Vorteilen: erweiterter "Kündigungsschutz" und eventuell noch Zusatzurlaub von 1 Arbeitswoche, bestehen viele Fehlinformationen. Z.B. zu den Parkausweisen ( nur bei aG ). Unbekannt sind oft auch die steuerlichen Vorteile, oder die Rente wg.Schwerbehinderung mit 63, oder die neueste "Errungenschaft" die Anwendung der sog.Chronikerregel nach dem SGB V bei einem GdB von mindestens 60. Unbekannt ist vielfach auch, wie die Einstufung erfolgt. Grundlage sind die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit. Hierzu sei auf unseren Sozialrechtsratgeber verwiesen. Problematisch ist ein Schwerbehindertenausweis eventuell am Arbeitsplatz ( Stichwort Mobbing), wobei niemand seine Schwerbehidnerung ungefragt offenbaren muß. Streitig ist derzeit auch, ob bei einem Einstellungsgespräch oder im Personalgfragebogen diese Frage wahrheitsgemäß beantortet werden muß. Wie Sie sehen, ein unendliches Diskussionsthema.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Recherche möchten wir uns auch mit dem Aspekt des Schwerbeschädigtenausweises beschäftigen. Dazu gehört einerseits der Fakt, daß viele diesen Schritt scheuen und andereseits die damit verbundenen Vorteile nicht kennen.

Könnten Sie mir helfen und diese beiden Punkte näher beleuchten?

Ich bedanke mich bereits im voraus und verbleibe mit freundlichem Gruß

Marcus Börner




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