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Finazielle Unterstützung trotz kleiner Rente - W o ?
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 09.12.2006
Beiträge: 2

Hallo !
Kann mir jemand sagen an welche Ämter ich mich wenden kann, um finanzielle Unterstätzung zu beziehen.
Bin gezwungen umzuziehen, kann aber weder für den Umzug noch für die Kaution aufkommen.
Meine Erwerbsminderungsrente reicht hiefür nicht aus.
Ich bin 31 Jahre und habe eine schwerbehinderung zu 70%.
Für Informationen wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Steffi


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 07.09.2006
Beiträge: 53

Hallo Stefanie,

hoffe ich kann dir ein wenig helfen, weiß es ist ganz und gar nicht einfach, wenn man eine kleine Rente bekommt. Reicht hinten und vorne nicht aus.

Ich würde mich an deiner STelle, da du Umziehen mußt an das Sozialamt wenden. Denn was anderes bleibt dir gar nicht übrig. Doch es kann passieren das diese dich sofort abwimmeln lassen möchten. Da mußt du dich wehren. So einfach ist das nicht!!!!!! <!-- s:x --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_mad.gif" alt=":x" title="Mad" /><!-- s:x -->

Habe selber Frührente, durch verschiedene Erkrankungen, auch 100 % Behinderung, es ist nicht einfach. Doch ich bekomme z.B. noch einen Mietzuschuß von der Stadt wo ich wohne. Wohngeldstelle sag ich nur, kannst du auch beantragen, hilft einem schon im Monat, glaube es mir. Auch wenn man in einem Dorf z.B. wohnt, geht dieses bei der Gemeinde.

Ganz liebe Grüsse

Zora <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_wink.gif" alt="" title="Wink" /><!-- s -->


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 15.08.2006
Beiträge: 478

Hallo Stefanie,

Du kannst Wohngeld beantragen, wie bereits genannt wurde. Anträge gibts bei der Stadt.
Wenn Deine EU Rente unter einem Betrag von 844 Euro monatl. liegt, kannst Du eine sogenannte Grundsicherung beantragen zuständig ist das Grundsicherungsamt, oder Sozialamt.
Außerdem solltest Du, möglichst noch dieses Jahr einen Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung einlegen, bezüglich der Abschläge von 10,8 % auf EU- Renten von unter 60 jährigen. Dort gibt es ein Bundessozialgerichtsurteil: B 4 RA 22/05 R, welches besagt, dass dieses Verfahren verfassungswidrig ist. Nur wer den Widerspruch einlegt, kann auch mit einer evtl. Rückerstattung rechnen. Bisher sträubt sich die Rentenversicherung zwar noch, da dann Milliardenbeträge zurückgezahlt werden müssten, aber auf jeden Fall wird diese Praktik weiter gesetzlich überprüft werden. Wichtig ist also Dein Widerspruch.
Falls Du Fragen hast, es gibt eine Info- Hotline (kostenlos) der Rentenversicherung zu Rentenfragen: 0800-1000 4800, ansonsten kannst Du Dich auch gerne nochmal hier melden.
Viel Erfolg und alles Gute,
gamü


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 15.08.2006
Beiträge: 478

Hallo Stefanie,
hab noch etwas vergessen:
Gute Tipps findest Du auch in einer Broschüre der Deutschen Rheuma-Liga:
"Ihre Rechte im Sozialsystem", erhältlich in den Geschäftsstellen oder per Versand: <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.rheuma-liga.de">www.rheuma-liga.de</a><!-- w -->

Gruß,
gamü




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