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flexible arbeitszeiten bis 20uhr bei schwerbehinderung?
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58

hallo.
ich (36) habe seid 15 jahren rheuma. habe gdb von 60%. ausweis wurde dem arbeitgeber
vor 1 montag freiwillig gezeigt. ausweise habe ich seid 2 jahren.
ich arbeite im büro.
arbeitzeiten bis dato. 7uhr bis 16.30uhr.
neue arbeitszeiten: flexibel bis 20uhr.

problem:
ich habe fast jeden tag therapie. sprich krankengymn., massage, physioth.,
ich könnte bei diesen arbeitszeiten meine therapie nicht mehr richtig durchführen.
muß ich diese neuen arbeitszeiten akzeptieren? oder kann ich mich auf meinen arbeitsvertrag (7uhr bis 16.30uhr) berufen.
oder muß ich attest vom arzt wg. therapie vorlegen???

bitte helft mir. ich darf meine therapie nicht beenden.

danke
frank


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 25.05.2005
Beiträge: 19

Hallo Frank,
das Gesetz sagt,
daß schwerbehinderte Arbeitnehme einen einklagbaren Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung der Arbeitszeit haben, soweit dessen Erfüllung für den Arbeitgeber nicht unzumutbar ist.
Was unzumutbar ist, sehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wahrscheinlich sehr unterschiedlich. Gibt es bei Dir eine Schwerbehindertenvertretung? Diese sind manchmal recht nützlich. Hast Du Deinem Chef Deine Situation erläutert? Eigentlich kann man ja auf etwas Verständnis hoffen. Berichte weiter.
Katrin




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