Leider nicht immer. Es gibt eine Hinzuverdienstgrenze.
Ihre jährliche Hinzuverdienstgrenze wird individuell berechnet und bezieht sich auf ein Kalenderjahr, also auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Sie orientiert sich – vereinfacht gesagt – an Ihrem höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der letzten 15 Jahre. Mindestens liegt sie im Jahr 2018 bei 14 798,70 Euro jährlich.
Überschreiten Sie diese Grenze, wird dieser Betrag auf Ihre Erwerbsminderungsrente angerechnet.