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GdB 20 seit 2014
Reihenfolge 

Verfasst am: 21.11.2017, 06:22
Dabei seit: 18.05.2017
Beiträge: 91

Hallo Stephanie,
ich verstehe immer noch nicht so ganz, warum die MAV es für besser hält, dass Du Deinen GdB Deinem Vorgesetzten bekannt gibst. Es sei denn, Du bräuchtest Hilfsmittel für den Arbeitsplatz, wie z.B. Arbeitsstuhl, höherverstellbaren Schreibtisch oder Greifhilfen z.B.

Welche Vorteile erhoffst Du Dir dadurch? Mit einem GdB ist man nicht schwerbehindert und eine Gleichstellung ist erst ab einem GdB 30-50 möglich.
Ich weiss nicht, wie Dich Deine Erkrankung im Alltag einschränkt, käme ggf. ein Verschlimmerungsantrag für Dich in Frage?

Viele Grüsse


Verfasst am: 20.11.2017, 19:08
Dabei seit: 06.10.2014
Beiträge: 65

Hallo Käferchen,
meine Einschränkungen bestehen im langen (30 min.)sitzen/stehen.
Aber dies weiß mein Vorgesetzter, so das ich an unseren Leitungstreffen nur vereinzelnd
teilnehmen muss ca. 1 mal im Jahr.
LG Stephanie


Verfasst am: 20.11.2017, 06:18
Dabei seit: 18.05.2017
Beiträge: 91

Hallo Stephanie,
Du bist nicht verpflichtet Deinem Arbeitgeber einen GdB mitzuteilen.
Mit 20 GdB bist Du ja nicht Schwerbehindert und hast auch keinen Anspruch auf mehr Urlaub für das Arbeitsjahr.

Was sollen denn für Dich die Vorteile sein, wenn die MAV Dir rät, Deinem Arbeitgeber einen GdB anzugeben?
Hast Du am Abeitsplatz denn Einschränkungen aufgrund Deiner Erkrankung?

[/quote]


Verfasst am: 19.11.2017, 20:45
Dabei seit: 06.10.2014
Beiträge: 65

Hallo!
ich habe 2014 den GdB 20.
Durch Gespräche mit einem von unser MAV meinte er
sollte doch unseren Arbeitgeber Bescheid geben.
Ob mir dadurch Nachteile entstehen weil ich drei Jahre
nichts gesagt habe wusste er nicht ,da unser Gleichbestellungsbeauftragter
länger krank ist.
Wisst ihr wie das ist?
Danke Stephanie




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