Lieber Fragesteller,
grundsätzlich ist es ja so, dass ein Teil Ihres Entgeltes als Direktzahlung in eine Altersvorsorge umgewandelt wird und deshalb keine Sozialversicherungsbeiträge, also auch keine Rentenbeiträge anfallen. Deshalb macht man das ja. Das heißt, es fehlen Ihnen die umgewandelten Beiträge in Ihrer Rentenversicherung als Beiträge. Sie sollten sich unbedingt beraten lassen, wo Ihr Geld besser angelegt ist. denn auch zusätzliche Leistungen im rentenfall aus einer privaten Altersvorsorge sind sinnvoll. Es kommt darauf an, was sich besser "rechnet". Wie gesagt, beraten die Deutsche Rentenversicherung und ihre Versichertenältesten kostenlos. Private Rentenberater verlangen ein Honorar.