Hallo an alle interessierten Eltern,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die gesetzlichen Regelungen zur Kinderrehabilitation geändert und am 14.Dezenmber in Kraft gesetzt.
Das bedeutet im Einzelnen, gerade in Bezug auf Kinder mit einer rheumatischen Erkrankung, einen verkürzten Zeitraum zwischen den möglichen Reha- Maßnahmen und einen erweiterten gesetzlichen Rechtsanspruch der Antragsteller. In der Vergangenheit lag es im Ermessen der Deutschen Rentenversicherung, welchen Umfang eine Kinderrehabilitation haben konnte. Das führte immer wieder zu Ablehnungsbescheiden, gerade wenn es um die Bewilligung von Begleitpersonen in der Antragstellung ging. Dabei wurde in der Regel kein Bezug auf das Krankheitsbild des Kindes und die fachärztlichen Begründungen genommen. Der Versicherungsträger versteckte sich hinter den gesetzlichen Vorgaben und nutzte die Ermessensspielräume nur widerwillig in Einzelfällen aus. Das führte nicht selten zu Klagen am Sozialgericht, die bei objektiver Einschätzung des kindlichen Krankheitsverlaufes, seitens der Kostenträger, vermeidbar gewesen wären. Diese (letzte) Möglichkeit, die gesundheitlichen Interessen des Kindes durchzusetzen, wurde von den meisten Antragstellern, auf Grund der hohen psychischen und zeitlichen Belastung, gar nicht erst genutzt.
Der Gesetzgeber hat letztlich erkannt, dass ein Bewilligungsverfahren über eine Rehabilitationsmaßnahme allein durch den Kostenträger nie objektiv entschieden werden kann, bei denen Diagnosen und Empfehlungen der Fachärzte, hinter den Kostenfaktoren zurückstehen.
Damit ist eine Kinderrehabilitation zur REGELLEISTUNG der Rentenversicherung geworden. Eine Deckelung als Ermessensleistung durch die RV entfällt.
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