Hallo Mandelbaum,
eine teilweise Erwerbsminderung liegt schon vor, wenn aus gesundheitlichen Gründen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keiner Erwerbstätigkeit von 6 Stunden und mehr täglich nachgegangen werden kann. Hierzu kann trotzdem noch hinzuverdient werden i.H. der individuellen Hinzuverdienstgrenze, die Sie der letzten vorläufigen Rentenberechnung entnehmen können.
Ist das Restleistungsvermögen auf unter 3 Stunden täglich für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt herabgesetzt, besteht Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Hier kann bis 450,00 € monatlich hinzuverdiet werden!