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Vioxx-Schlaganfall
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 06.10.2004
Beiträge: 2

Hallo,

mein Vater hat seit knapp 2 Jahren das Medikament Vioxx eingenommen. Nun erlitt er vor 2 Wochen einen Schlaganfall und nur eine Woche danach wurde Vioxx vom Markt genommen, weil es das Schlaganfall- und Herzinfarkrisioko deutlich erhöht. Natürlich bringt man es sofort mitt diesem Medikament in Verbindung.
Wen muß man es melden, es kann doch nicht einfach so hingenommen werden, das jemand evtl. durch dieses Medikament einen Schlaganfall erleidet. Die Hausärztin hat erstmal gar nichts getan. Der Orthopädentermin ist erst nächste Woche. Hat man Anspruch auf Schadensersatz? Wie stehen die Chancen einer Klage?


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 04.10.2004
Beiträge: 25

Sehr geehrte(r) Anfrager(in)
zunächst zu Ihrer Frage bzgl. eines Zusammenhanges:
Rofecoxib wurde wegen Verdopplung des Risikos für Herzinfarkt/Schlaganfall vom Markt genommen. In der VIGOR-Studie, die im Jahr 2000 zum erstenmal auf dieses Risiko hinwies, bestand sogar ein vierfach erhöhtes Herzinfarktrisiko. An dieser Studien hatten über 8000 Patienten teilgeniommen. Herzinfarkte traten bei 0,1% (1 Patient von 1000) der mit einem herkömmlichen NSAR behandelten Patienten auf. Für Rofecoxib betrug das Risiko 0,4% (4 Patienten von 1000). Schlaganfälle waren in beiden Behandlungsgruppen mit 0,2% (2 Patienten von 1000) gleich häufig.
Diese vielen Zahlen sind aufgeführt um zu zeigen, dass selbst bei dem 4-fach erhöhten Herzinfarkt-Risiko in der genannten Studie das Risiko für den einzelnen Patienten gering ist. Einen Zusammenhang zwischen Rofecoxib und dem Schlaganfall Ihres Vaters nachzuweisen setzt genaue Kenntnis der Krankheitsgeschichte, der Behandlung und etwaiger anderer Risikofaktoren voraus. Dies kann nur durch ein (teures) Gutachten im Rahmen einer Klage geschehen.

Zur Frage "Wem muss man es melden?"
Jeder Arzt ist verpflichtet bereits den Verdacht auf eine eine schwere Arzneimittelnebenwirkung zu melden.
Gemeldet werden kann an eine der folgenden Adressen:
1. Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft. Meldeformulare im Internet unter <!-- w --><a class="postlink" href="http://www.akdae.de/50/50/">www.akdae.de/50/50/</a><!-- w -->
2. Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.bfarm.de">www.bfarm.de</a><!-- w -->
3. Den Hersteller (in diesem Fall MSD)

Leider werden nur sehr wenig solcher Nebenwirkungsmeldungen eingereicht. Die offizielle Statistik zu Medikamentennebenwirkungen ist daher nicht aussagekräftig.

Mit freundlichen Grüssen,
PD Dr. D.O. Stichtenoth


Institut für Klinische Pharmakologie
Medizinische Hochschule Hannover
30623 Hannover
<!-- w --><a class="postlink" href="http://www.mh-hannover.de/klinpharm.html">www.mh-hannover.de/klinpharm.html</a><!-- w -->




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