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Grad einer Schwerbehinderung
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 14.07.2004
Beiträge: 1

Ich habe die klassische Form des Rheumas die im August 2000 festgestellt wurde. Da ich MTX nicht vertrage wurde ich auf Arava umgestellt. Dieses Medikament vertrage ich aber die Wirkung bleibt aus. Ich leide unter permanenten Schmerzen und die Gelenkentzündungen und Gelenkzerstörung geht weiter. Im Juli 2003 hatte ich meine erste Operation (das Handgelenk wurde versteift) und jetzt steht die nächste an für den Fuß.
Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und dieser wurde mit einem Grad von 30 genehmigt. Wie wird der Grad der Behinderung festgestell gibt es da eine Einteilung wann was vorliegen muß.
Ich möcht gerne gegen diesen Feststellungsbescheid Einspruch erheben und wäre für Tips dankbar.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 12

Hallo,
zur Einstufung der chronischen Polyarthritis ist folgendes zu sagen: Die Einstufung richtet sich nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit. Danach ist für eine cP ohne wesentliche Funktionseinschränkung ein Grad der Behinderung ( GdB ) von 10, mit geringen Auswirkungen ( leichtgradige Funktionseinschränkungen und Beschwerden je nach Art und Umfang des Gelenkbefalls, geringe Krankheitsaktivität ein GdB zw.20 und 40 , bei mittelgradigen Auswirkungen ( dauende und erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer zu beeinflussende Krankheitsaktivität) ein GdB zwischen 50 und 70 und bei schweren Auswirkungen ( irreversible Funktionseinbußen, hochgradige Progredienz) ein GdB zwischen 80 und 100 vorgesehen. Zusätzlich zu berücksichtigen ist, wenn wegen Medikamentenunverträglichkeit eine medikamentöse Therapie nur unzureichend möglich ist. Auch weitere Komplikationen oder Erkrankungen fließen in die Bewertung mit ein. Ist die Gehfähigkeit beeinträchtigt, z.B. durch Gelenkbefall der unteren Extremitäten, dann besteht auch ein Anspruch auf das Merkzeichen G ( erheblich gehbehindert). Nach Ihren Schilderungen halte ich einen GdB von 30 für zu niedrig bemessen, es käme eine Einstufung mit 50 in Betracht. Ich würde Widerspruch einlegen ( Frist beachten) und um Zusendungr der entscheidungserheblichen Befunde bitten. Dann sind Sie in der Lage nachzuprüfen, warum eine so niedrige Einstufung erfolgte und eventuell noch weitere Befunde vorlegen, die Ihre Einschätzung stützen. Zu diesem Thema und noch vielen weiteren finden Sie Ausführungen in unserem Ratgeber "Ihre Rechte im Sozialsystem".


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 29.06.2004
Beiträge: 12

Hallo,
die Einschätzung von RA Meike Schoeler, daß eine GdB von 30% bei Ihrem Krankheitsverlauf unzureichend erscheint, möchte ich nachdrücklich unterstützen.
Zu ergänzen wäre, daß mit Methotrexat und Arava keinesfalls das Ende der therapeutischen Möglichkeiten besteht, ihre rheumatische Erkrankung unter Kontrolle zu bringen und eine Krankheitsentwicklung hin zu weiteren Gelenkfehlstellungen und operativen Eingriffen zu verhindern. Sprechen Sie Ihren intern. Rheumatologen auf
weitere, für Sie richtige medikamentöse Therapieverfahren an.
Herzlichen Gruß
E. Edelmann


Dr. Edmund Edelmann
Rheumatologische Schwerpunktpraxis
Bad Aibling




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