Hallo lisa0416,
Du brauchst keine Angst zu haben deswegen.
Erst wenn du einen Schwerbehindertenausweis Beantragst, und du hast in bekommen, bzw. das Schriftliche das du entweder einen Grad von 30% oder 40% hättest, oder auch mindestens ab 50% hättest dann erst könntest du dich melden.
Sehr Wichtig[/b] bei so was, wenn du die ab 50% GdB hättest kannst du deine Firma das Sagen, das du einen Ausweis mit einem Grad von oder auch ab 50%, denn du musst auch den Originalen Ausweis mitbringen und eine Kopie machen lassen.
Denn Originalen Ausweis bekommst du wieder!!.
[b]Wichtig, wichtig[/b] ist es das du absolut keine Erkrankungen sagen musst und in dem Fall auch[b]keine, keine Diagnosen sagen braust.
Wenn die es ( Firma ) verlangen sollten, machen die sich sogar Strafbar.
Punkt 2.) Und wenn du einen GdB hättest zwischen ab 30% bis 45%, kannst du dich Gleichstellen lassen bei der ( ARGE ), und wenn die entschieden haben das du tatsächlich Gleichstellt bist!.
Dann bist du auch Gleichstellt wie einen Schwerbehinderten Menschen, und hast die gleiche Rechte wie wir es haben.
Eine einzige Ausnahme ist leider so, das du die 5 Tage Urlaub nicht bekommen wirst, das ist so leider.
Wenn du noch fragen hättest, immer gerne.
Gruß wessi
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk das jedem, jederzeit genommen werden kann.
( Richard von Weizsäcker )
Ich Kämpfe für die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit ).