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Ausbildung mit rheuma
Reihenfolge 

Verfasst am: 23.09.2014, 16:13
Dabei seit: 15.12.2009
Beiträge: 142

Hallo lisa0416,

Du brauchst keine Angst zu haben deswegen.

Erst wenn du einen Schwerbehindertenausweis Beantragst, und du hast in bekommen, bzw. das Schriftliche das du entweder einen Grad von 30% oder 40% hättest, oder auch mindestens ab 50% hättest dann erst könntest du dich melden.

Sehr Wichtig[/b] bei so was, wenn du die ab 50% GdB hättest kannst du deine Firma das Sagen, das du einen Ausweis mit einem Grad von oder auch ab 50%, denn du musst auch den Originalen Ausweis mitbringen und eine Kopie machen lassen.

Denn Originalen Ausweis bekommst du wieder!!.

[b]Wichtig, wichtig[/b] ist es das du absolut keine Erkrankungen sagen musst und in dem Fall auch[b]keine, keine Diagnosen sagen braust.

Wenn die es ( Firma ) verlangen sollten, machen die sich sogar Strafbar.

Punkt 2.) Und wenn du einen GdB hättest zwischen ab 30% bis 45%, kannst du dich Gleichstellen lassen bei der ( ARGE ), und wenn die entschieden haben das du tatsächlich Gleichstellt bist!.

Dann bist du auch Gleichstellt wie einen Schwerbehinderten Menschen, und hast die gleiche Rechte wie wir es haben.

Eine einzige Ausnahme ist leider so, das du die 5 Tage Urlaub nicht bekommen wirst, das ist so leider.

Wenn du noch fragen hättest, immer gerne.

Gruß wessi


Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk das jedem, jederzeit genommen werden kann.
( Richard von Weizsäcker )
Ich Kämpfe für die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit ).


Verfasst am: 23.09.2014, 15:36
Dabei seit: 15.12.2009
Beiträge: 142

Hallo LaBaja,

Was muß ich hier lesen, das geht nicht .

@lisa0416, muß gar nichts machen, das ist Fakt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!.

Gruß der wessi


Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk das jedem, jederzeit genommen werden kann.
( Richard von Weizsäcker )
Ich Kämpfe für die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit ).


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 13.03.2012
Beiträge: 5

Hallo,
ich befinde mich nach einem abgebrochenem Studium (auf Grund meines Rheumas) auf der Suche nach einer Ausbildung. Bis jetzt habe ich meine Erkrankung immer weitestgehend verheimlicht und da ich auch keinen Schwerbehindertenausweis beantragt habe, bin ich ja eigentlich auch nicht verpflichtet es anzugeben?!
Nun ist meine Frage, ob es auch noch die Möglichkeit gibt, über die RheumaLiga an "gesonderte" Ausbildungsplätze/Unternehmen zu kommen? Leider gibt es bei mir keine Beratungsstelle an die ich mich wenden kann.
Hat irgendwer damit schon Erfahrungen gemacht?
Ich habe nämlich ein wenig Angst, das ich dem Druck wie bereits im Studium nicht gewachsen bin und das ich dann meine Ausbildung wieder abbrechen müsste. Von daher wäre es vielleicht doch besser, wenn der Arbeitgeber mit dem Thema Rheuma vertraut wäre!

Hoffe irgendwer kann mir helfen!


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 03.05.2007
Beiträge: 24

Hi,
also ich laufe seit Jahren besser damit, es anzugeben und ich glaube auch, dass man dazu verpflichtet ist, wenn das Rheuma die Tätigkeit, die du ausübst, beeinträchtigt (wenn du zB als Kindergärtnerin schon vorher weißt, dass du weder auf kleinen Stühlen länger sitzen, noch mit den Kindern toben kannst oder so...)
Ansonsten würde ich evtl. übers Internet an die dt. Rheuma Liga mit deinen Fragen herantreten, mich bei der Arbeitsagentur beraten lassen, die haben meist auch extra stellen für chronisch Kranke oder mal mit deinem Rheumatologen über die Situation sprechen, der wird dir bestimmt sagen können, was es vor Ort für Möglichkeiten gibt. Oder bei deiner Krankenkasse anrufen, evtl. wissen die auch, wo du was erfragen und beantragen kannst.

Viel Erfolg wünsch ich dir!


Das Leben ist zu kurz, um es dem Schicksal zu überlassen




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