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Feststellung des Behinderungsgrades
Reihenfolge 

Verfasst am: 05.09.2014, 14:56
Dabei seit: 15.12.2009
Beiträge: 142

Hallo Mokuwa,

Nachtrag.

Zitiert von: Mokuwa

du kannst jederzeit Wiederspruch einlegen ........

Sorry das ist leider nicht korrekt, was du da geschrieben hast.

Ein Wiederspruch kann man innerhalb von 4 Wochen machen.

Geuß wessi


Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst,
sondern ein Geschenk das jedem, jederzeit genommen werden kann.
( Richard von Weizsäcker )
Ich Kämpfe für die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit ).


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 07.06.2008
Beiträge: 12

Hi,
du kannst jederzeit Wiederspruch einlegen und dich höher Stufen lassen.
Ich 19Jahre alt habe 30% bekommen und wiederspruch eingelegt.

Dazu solltest du wie bereits gesagt einen ärztliches Attest beligen und die Ärzte angeben wo du in Behandlung bist sowie den Arbeitgeber Adresse angben sonst wird er gleich abgelehnt

Oder was ich dir ebenfalls sehr empfehlen kann stelle einen Gleichstellungsantra dann hast die deine 20% wirst aber einen 50% Schwerbehinderten gleichgestellt.

Und wenn es trotzdem abgelehnt wird gehtst du vor das Sozialgericht. Ich weiß nicht wo du Versichert bist aber die DEVK stellt dir dann sogar einen Anwalt,ich hoffe ich konnte helfen?

KG Mokuwa.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 09.11.2007
Beiträge: 1

Hallo,
Ich möchte gern Widerspruch auf die Feststellung meines GdBs einlegen und bin noch etwas verunsichert wegen der Rechtmäßigkeit.
Ich habe seit 2003 Polyarthritis in allen Gelenken von Kopf bis Fuß - außer Schulter und Hüfte - da ich aber außer den täglichen Schmerzen und der Gelenksteifheit auch noch starke Muskelschmerzen im Schultergürtel habe, bin ich durch die Krankheit sehr eingenommen und kann mich nur eingeschränkt unter teilweise starken Schmerzen bewegen. Durch die regelmäßigen Schmerzschübe kann ich kaum eine Arbeit ausführen, die nicht im Sitzen stattfindet. Ich habe außerdem ein ärztliches Gutachten, dass ich nicht nachts arbeiten darf.
Ich habe jetzt einen Antrag auf Feststellung des GdB gestellt und 20 genehmigt bekommen. Meiner Meinung nach sind bei mir aber eindeutig mittelgradige Auswirkungen (dauernde und erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer zu beeinflussende Krankheitsaktivität) vorhanden, dementsprechend würden mir doch mindestens 30 zustehen oder sehe ich das falsch?

Herzliche Grüße.


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 15.08.2006
Beiträge: 478

Hallo Monika,

das siehts Du ganz richtig! Leider ist es so, dass man fast immer erst mal zu niedrig eingestuft wird, und somit Widerspruch einlegen muss.
Dabei ist es ganz wichtig, dass der Widerspruch [b:ek5jpa8s]fristgerecht[/b:ek5jpa8s] eingereicht wird. Das kann vorerst ohne Begründung erfolgen, mit dem Vermerk: "... wird nachgereicht". Damit ist erstmal die Frist gewahrt. Als Begründung ist es von Bedeutung, dass Du auf jeden Fall auf alle Funktionseinbußen oder Einschränkungen durch Deine Krankheit hinweist. Von Vorteil ist auch ein ärztliches Attest, dass Deine Begründung nochmals fachärztlich unterstützt. Wenn Du alleine Schwierigkeiten damit hast, kannst Du dich entweder an den VdK wenden, oder an den Sozialverband Deutschland (beides im Internet zu finden), die helfen Dir auf jeden Fall weiter, allerdings erst gegen Mitgliedschaft. Sie vertreten Dich auch, wenn nötig vor dem Sozialgericht (nur evtl. im weiteren Verlauf erforderlich).
Also, nicht gleich damit zufrieden geben! Zum Trost: Da müssen wir fast alle durch...!

Viel Kraft, alles Gute und viele Grüße,

gamü[/b]




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