Hallo Monika,
das siehts Du ganz richtig! Leider ist es so, dass man fast immer erst mal zu niedrig eingestuft wird, und somit Widerspruch einlegen muss.
Dabei ist es ganz wichtig, dass der Widerspruch [b:ek5jpa8s]fristgerecht[/b:ek5jpa8s] eingereicht wird. Das kann vorerst ohne Begründung erfolgen, mit dem Vermerk: "... wird nachgereicht". Damit ist erstmal die Frist gewahrt. Als Begründung ist es von Bedeutung, dass Du auf jeden Fall auf alle Funktionseinbußen oder Einschränkungen durch Deine Krankheit hinweist. Von Vorteil ist auch ein ärztliches Attest, dass Deine Begründung nochmals fachärztlich unterstützt. Wenn Du alleine Schwierigkeiten damit hast, kannst Du dich entweder an den VdK wenden, oder an den Sozialverband Deutschland (beides im Internet zu finden), die helfen Dir auf jeden Fall weiter, allerdings erst gegen Mitgliedschaft. Sie vertreten Dich auch, wenn nötig vor dem Sozialgericht (nur evtl. im weiteren Verlauf erforderlich).
Also, nicht gleich damit zufrieden geben! Zum Trost: Da müssen wir fast alle durch...!
Viel Kraft, alles Gute und viele Grüße,
gamü[/b]