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Schwerbehindertenausweis beantragen Erfahrungen ??
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 16.02.2005
Beiträge: 4

Hallo, das dürfte mehr als schwer werden, im Höchstfall dürfte es 10 - 20 % geben, die sind eher hinderlich bei einer Jobsuche, Vorteile bringen die geringen Prozente nicht, geringe Vorteile entstehen erst ab einer Behinderung von 50 %, dann wird es aber wieder schwer, jemanden zu finden, der Dich einstellt, da Du dann einen höheren Kündigungsschutz genießt. <!-- s:cry: --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cry.gif" alt=":cry:" title="Crying or Very sad" /><!-- s:cry: -->


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 08.11.2004
Beiträge: 18

Hallo,

den Antrag stellt man beim Versorgungsamt.

Hier noch Infos:

[quote:2xrd1hgw]Über das endgültige Ergebnis erteilt das Versorgungsamt dann einen Bescheid, mit dem die Behinderung, der GdB und die gesundheitlichen Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festgestellt werden. Schwerbehinderte Menschen sind diejenigen, bei denen ein GdB von mindestens 50 festgestellt ist und die im Bundesgebiet leben oder arbeiten. Sie erhalten einen Schwerbehindertenausweis.

Was sind Nachteilsausgleiche ?

Die Feststellung durch die Versorgungsverwaltung ist Voraussetzung für den Ausgleich von Nachteilen, die (schwer-)behinderten Menschen gegenüber Gesunden zustehen und die andere Stellen (als die Versorgungsverwaltung) gewähren:

· Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen haben an Ihrem Arbeitsplatz einen speziellen Kündigungsschutz. Insbesondere kann der Arbeitgeber nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes (einer Abteilung des zuständigen Landschaftsverbandes) kündigen.

· Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz für die behinderten Menschen, die auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden

· Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen erhalten einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen jährlich

· Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente früher in Anspruch nehmen

· Behinderte Menschen können Steuerermäßigungen beanspruchen

· Weitere Nachteilsausgleiche bestehen in der Möglichkeit, unentgeltlich im Personennahverkehr befördert zu werden, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden und/oder verbilligte Eintrittspreise für diverse Veranstaltungen (Sport, Kultur etc.) zu erhalten.[/quote:2xrd1hgw]

Liebe Grüße
Felix
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Grüße
Felix

unser Forum -&gt; [url=http&#58;//www&#46;fibromyalgie-treffpunkt&#46;de/:2t36jr4w]www.fibromyalgie-treffpunkt.de[/url:2t36jr4w]


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 10.02.2005
Beiträge: 6

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage!!!
Ich habe seit ca. 4 Jahren CP und würde gerne einen "Schwerbehindertenausweis" beantagen das hat folgenden Hintergrund:

Ich werde im Sommer 2005 meine Ausbildung als Kaufm. in der Grundstücks und Wohnungswirtschaft abschließen und versuche jetzt mit einem Schwerbehindertenausweis an einen guten Job (über die Behindertenschiene) zu kommen !!

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht ?Wo muss ich den beantragen?habe durch den erhalt des Ausweises irgendwelche Nachteile??

Über ein paar Infos würde ich mich freuen!

Marko




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