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Fibromyalgie und Rente
Reihenfolge 

Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 1

Hallo,

bei mir wurde 1999 Fibromyalgie diagnostiziert!
Schmerzen habe ich allerdings schon seit 1993.
Seither ist keine Besserung eingetreten!
Welche Chance habe ich als Mann mit 51 Jahren eine EU-Rente zu bekommen?


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 1

Hallo, bin 49 Jahre alt und bei mir wurde 1998 Fibromyalgie diagnostiziert, wobei ich schon vorher andauernde Schmerzen hatte (ca. seit 1990), die aber dadurch, dass keine rechtzeitige Schmerztherapie eingeleitet wurde chronisch wurden.
Ich konnte meiner Arbeit im Büro nicht mehr nachkommen und musste meine Rente einreichen, bedingt durch lange Fehlzeiten. Nach Ablehnung der EU-Rente habe ich die Arbeit wieder aufgenommen, jedoch nur noch 3 Stunden am Tag. Als auch das nicht mehr ging durch die andauernden Schmerzen habe ich nochmals die Rente eingereicht und habe alleine 4 Gutachter aufsuchen müssen. Diese Gutachter kannten sich in Sachen Fibromyalgie überhaupt nicht aus und waren keine Schmerztherapeuten. Jeder begutachtete mich nach seinem Gebiet (Orthopäde, Neurologe, Rheumatologe). Erst nachdem ich vor dem Sozialgericht Klage eingereicht habe und einen eigenen Gutachter benannt haben, nämlich einen Schmerztherapeuten und die vorherigen Gutachten nicht anerkannt habe wurde mir die EU-Rente zugesprochen.
Es waren mittlerweile 7 Jahre vergangen und ich hatte nicht nur mit den Schmerzen zu leben, sondern musste auch noch "beweisen" wie schlecht es mir geht. Das hat viel Kraft gekostet und mich seelisch schwer runtergezogen.
Trotzdem hat mir die Selbsthilfegruppe und mein Umfeld immer wieder Mut zugesprochen. Dafür bin ich sehr dankbar.
Bitte nicht aufgeben!


Verfasst am: 26.04.2012, 17:58
Dabei seit: 09.02.2005
Beiträge: 12

Die Beschwerden durch die Fibromyalgie können einen stark im Alltags- und Berufsleben einschränken. Die Entscheidung, einen Rentenantrag zu stellen, fällt einem als Betroffenen sicherlich nicht leicht. Die Versicherungsträger und auch Gutachter sehen das in den meisten Fällen aber anders.
Wenn Sie einen Rentenantrag (auf Erwerbs- oder Teilerwerbsunfähigkeit) stellen möchten, sollten Sie das auch tun. Stellen Sie sich vorsichtshalber aber darauf ein, dass das Stellen eines Rentenantrags weitere Probleme mit sich bringen kann. Es werden i.d.R. Gutachten veranlasst (z. B. Orthopäde/Neurologe). Die Begutachtung kann schon anstrengend oder schwierig sein, vorallem dann, wenn die Gutachter sich mit dem Krankheitsbild Fibromyalgie nicht auskennen. Wichtig finde ich es, wenn Sie sich vor oder auch nach der Begutachten mit einer Person Ihres Vertrauens über Ihre Fragen, Gedanken oder gerade gemachte Erfahrungen austauschen können. Hilfreich ist der Austausch mit Betroffenen, wie z. B. Teilnehmern eines Gesprächskreises für Fibromyalgie. Hier können Sie erfahren, wie andere mit Problemen beim Rentenantrag umgegangen sind.
Die Kostenträger wie LVA/BfA, das Arbeitsamt und auch die Krankenkassen gehen heute davon aus, dass es wichtig ist, einen Berufstätigen - auch wenn er es selber nicht mehr kann - in das "soziale Leben" zu integrieren. "Soziales Leben" ist dabei gleichzusetzen mit "Arbeitswelt".
Wichtig finde ich es, dass Sie, wenn Sie den Rentenantrag stellen und in dem Rentenverfahren sind, immer sich selber im Auge behalten. Schnell kann es passieren, dass Sie den Eindruck haben, es wird nur noch über Sie - und nicht mehr mit Ihnen entschieden. Machen Sie sich auf den Weg. Auch wenn Ihnen Steine in den Weg gelegt werden sollen, geben Sie nicht auf, holen Sie sich gegebenenfalls Hilfe. Der Weg ist das Ziel. Ich wünsche Ihnen für diesen Weg viel Kraft.




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