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Krankengeld läuft aus
Reihenfolge 

Verfasst am: 24.02.2013, 11:00
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo Sanni,

sobald Sie Leistungen von einem Sozialleistungsträger beantragen bzw. beziehen, haben Sie eine Mitwirkungspflicht. Das heißt, dass Sie an der Aufklärung des für die Entscheidung erheblichen Sachverhalts mitwirken müssen, wollen Sie nicht riskieren, dass Ihr Antrag abgelehnt wird oder Leistungen eingestellt werden. Insoweit sollten Sie alle notwendigen Auskünfte geben. Dazu gehört auch die Entbindung Ihrer Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie nur die Ärzte entbinden, die etwas zum Sachverhalt beitragen können!


Verfasst am: 22.02.2013, 17:24
Dabei seit: 19.02.2013
Beiträge: 2

Vielen Dank

Ich hätte noch eine Frage, habe mich heute beim Arbeitsamt gemeldet und die Anträge mitbekommen. Muss ich dem Arbeitsamt die Schweigepflichtsentbindungen geben? Und ist es zu raten?

Lg Nina


Verfasst am: 20.02.2013, 12:04
Dabei seit: 14.02.2013
Beiträge: 57

Hallo Sanni,

leider sind Sie schon etwas spät dran, da es u.U. länger dauert, bis die EM-Rente bewilligt wird.

Es ist wichtig, dass Sie sich umgehend mit den behandelnden Ärzten i.V. setzen und diese über Ihr Vorhaben informieren. Ihre Ärzte werden nämlich als Erste gefragt und Befundberichte angefordert (eventuell können Sie diese Ihrem Antrag schon beifügen).

Da es bei der Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht so sehr auf die Diagnose sondern viel mehr auf die Auswirkungen der Erkrankung auf das Arbeitsleben ankommt, sollte von den Ärzten darauf Wert gelegt werden, dass insbesondere aussagekräftige Befunde zu den Funktionseinschränkungen gemacht werden. Wichtig sind hier vor allem die Angaben zu den Bewegungseinschränkungen.

Sollte die Rente nicht pünktlich zum Ende des Krankengeldbezuges bewilligt sein, haben Sie u.U. Anspruch auf Arbeitslosengeld I . Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung, auch wenn Sie z.B. noch einen Arbeitsplatz haben. Was Sie auf keinen Fall machen sollten: Ihren Arbeitsplatz aufgeben!!!!
Wie bereits im Forum erörtert, haben Sie grundsätzlich nur Anspruch auf eine befristete EM.-Rente, nur wenn von Ihnen nachgewiesen wird, dass eine Besserung ausgeschlossen ist, dann hätten Sie Anspruch auf eine unbefristete EM-Rente.
Also bitte nicht drauf bauen, dass alles klappt, sondern vorsichtig agieren. Im Zweifel Rückfrage!


Verfasst am: 20.02.2013, 09:41
Dabei seit: 19.02.2013
Beiträge: 2

Liebes Expertenteam,

mein Krankengeld Anfang April aus. Ich möchte dann EU-Rente beantragen. Was muss ich jetzt tun und was muss ich dringend beachten, damit nichts falsch läuft?

Vielen Dank
sanni92




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